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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0067/14

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Ortsrat Hehlentor

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Hehlentor befindliche neue Erschließungsstraße als Ortsstraße gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.

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Sachverhalt:

 

Die im Ortsteil Hehlentor im Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Celle „Wittinger Straße“ neu ausgebaute Erschließungsstraße auf dem Flurstück 35/30, Flur 33 ,Gemarkung Celle, dient der öffentlichen Erschließung des Baugebietes.

 

Die Erschließungsstraße steht im Eigentum der Stadt Celle und ist nicht gewidmet. Die Straße wurde durch einen privaten Bauträger ausgebaut und soll jetzt als Ortsstraße gewidmet werden.

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Anlagen

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