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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0127/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Neufassung der Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Stadt Celle in der beigefügten Fassung zum 01.08.2014.

 

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Sachverhalt:

Um die vom Rat beschlossene Eigenbeteiligung der Eltern an den Betriebskosten in Höhe von 25 % zu realisieren, müssen die Entgelte angepasst werden. Diese Beträge sind auch in § 8 der Tagespflegesatzung zu übernehmen, da sich die Kosten in der Tagespflege nach den Entgelten für Kindertagesstätten richten (§ 8 Abs. 3 Nr.1 u. 4 Tagespflegesatzung).

 

Grundlage ist die Kostenkalkulation bis zum 31.12.2013.

 

Zusammenstellung der verschiedenen Kalkulationskosten

 

Betreuungseinheiten

 

1.202

Personalkosten (Overhead)

 

615.030

Personalkosten (Verwaltung)

 

265.773

Personalkosten (KiTa)

 

5.135.457

Personalnebenkosten

 

26.154

Pers.-Kostenanteil Früh-, Spätdienst

 

-235.561

Gebäudekosten / Inventar

 

274.556

Bewirtschaftungskosten

 

363.445

Unterh. Außenanlagen

 

108.874

Zinsen für Zuschüsse

 

-52.627

Sonstige Kosten

 

52.570

Gesamt

 

6.553.691

 

Kosten je Einheit bei 100% Auslastung

454,42

Kosten je Einheit bei 95%

 

478,33 €

Elternanteil bei 95 %

 

119,58 €

Elternanteil Kosten je Stunde

 

29,90 €

 

 

 

Danach ergeben sich für die Betreuung folgende Entgelte:

 

Elternanteil

bisher

neu

Bastel-

material

Gesamt

gerundet

Halbtagsplatz

122,00 €

119,58 €

5,10 €

125,00 €

3/4 Gruppe [bisher halbtags +
                     2 Zusatzstunden]

181,00 €

179,38 €

5,10 €

184,00 €

Ganztagsplatz

230,00 €

228,70 €

5,10 €

234,00 €

Integrationsgruppe (5 Stunden)

152,00 €

149,48 €

5,10 €

155,00 €

Zusätzliche Dienste je Std.

29,00 €

29,90 €

 

30,00 €

Krippe (halbtags)

131,00 €

128,55 €

5,10 €

134,00 €

Krippe (3/4) [bisher halbtags +
                      2 Zusatzstunden]

194,00 €

192,83 €

5,10 €

198,00 €

Krippe (ganztags)

258,00 €

257,10 €

5,10 €

262,00 €

Hort

68,00 €

70,00 €

wird nicht erhoben

Hort in den Ferien

31,00 €

33,00 €

Hort freitags

17,00 €

18,00 €

Hort Ferien wochenweise

58,00 €

59,00 €

 

 

Betreuung bis 19:00 Uhr

58,00 €

60,00 €

 

 

Früh- / Spätdienst je 1/2 Stunde

14,50 €

15,00 €

 

 

Bringe- und Abholzeit

14,50 €

15,00 €

 

 

Elternanteil Mittagessen

51,00 Euro

Pauschale

51,00 Euro

Pauschale

 

 

Spiel- und Bastelmaterial

5,10 €

5,10 €

 

 

 

 

Die Änderungen sind in die als Anlage beigefügte neue Entgeltordnung eingearbeitet.

 

Anmerkung:

 

In § 2 Nr. 4.2. (Betreuung im Kindergartenbereich) ist die Altersangabe „3-6 jährige“ zu streichen. Kinder, die bis zum 31.12. eines Jahres das dritte Lebensjahr vollendet haben, sind bislang im Vorgriff auf den Rechtsanspruch im Elementarbereich aufgenommen worden und wurden entsprechend abgerechnet. An dieser Praxis soll auch in Zukunft festgehalten werden. Mit Einführung des Rechtsanspruchs ab Vollendung des ersten Lebensjahres entfällt der sogenannte „Vorgriff“.

Um deutlich zu machen, dass die Entgelte sich nach der Betreuung in den jeweiligen Gruppen – also Krippen, altersübergreifenden Gruppen oder Kindergartengruppen – erhoben werden, ist die Altersangabe zu streichen.

 

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Anlagen

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