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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0157/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der Oberbürgermeister hat am 26.05.2013 im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 60.0000 € für die laufende Maßnahme „Sanierung der Fachwerkfassade der Kita Schlösschen“  (365100/7871137) bewilligt. Das Einvernehmen wurde gem. § 92 NKomVG hergestellt.

 

Die Deckung erfolgt aus der abgeschlossenen Maßnahme „Sanierung der Turnhalle an der GHS Blumlage“ (211000/7871109)

 

 

Hierüber wird der Rat gem. § 89 Satz 3 NKomVG unterrichtet.

 

 

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