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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0096/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat bewilligt überplanmäßige Aufwendungen für die Bildung der o. a. Rückstellungen nach § 117 NKomVG in Höhe von 1.308.221,07 €.

 

 

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Sachverhalt:

Nach § 123 Abs. 2 NKomVG sind Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten sind, deren Höhe oder Fälligkeit aber noch ungewiss sind, zu bilden.

Im Rahmen der Jahresrechnung 2013 liegen die Voraussetzungen zur Bildung einer Rückstellung bei folgenden Positionen vor:

 

111260.4151000 Zuführung zu der Pensionsrückstellung für Versorgungsempfänger in Höhe von 796.526 €

 

111260.4161000 Zuführung zu der Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger in Höhe von 188.099 €

 

Begründung: Basierend auf dem Haushaltsbegleitgesetz 2014 vom 16.12.2013 wurde die Besoldungserhöhung für die Beamten zum 01.06.2014 (2,95%) in die Rückstellungsberechnung zum 31.12.2013 durch die Nds. Versorgungskasse als zukünftige Verpflichtung eingerechnet. Abzüglich verfügbarer Mittel in Höhe von 97.264 €, sind 887.361 € überplanmäßig bereitzustellen.

 

 

1111800.4112100 Zuführung zu der Rückstellung für die Celler Heimstiftung in Höhe von 35.410,55 €.

 

Begründung:  Mit Beschluss des Rates der Stadt Celle vom 29.05.2008 hat die Stadt Celle einer befreienden Schuldübernahme der Verpflichtungen der Servicedienste Celler Heimstiftung gGmbH zur Deckung von Versorgungslücken der gem. § 613 a BGB auf den Lobetatarbeit e.V. übergegangenen Arbeitnehmer zugestimmt. Die Stadt Celle tritt ferner im Rahmen einer Schuldmitübernahme allen Verpflichtungen der Servicedienste Celler Heimstiftung gGmbH und der Celler Heimstiftung für die sog. VBL-/VBLU-Deckungslücken bei (siehe BV/0133/08).

Die für diese Verpflichtungen zu bildenden Rückstellungen werden entsprechend des Jahresabschlusses der Celler Heimstiftung i. L. in der Bilanz der Stadt Celle dargestellt. Mit dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Celler Heimstiftung i. L. vom 08.11.2013 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Weilep Graf von Westphalen Busch GmbH den Rückstellungsbetrag von 980.073 € ausgewiesen. Die notwendige Zuführung in Höhe von insgesamt 95.410,55 € lag damit um 35.410,55 € über dem geplanten Zuführungsbetrag. Dieser Betrag ist überplanmäßig bereitzustellen.

 

365100.4318190 Zuschüsse an Träger anderer Kindertagesstätten in Höhe von 20.166,89 €

 

Begründung: Im Rahmen der bestehenden Kostenvereinbarung mit den Freien Trägern werden noch drei Pro-Platz-Abrechnungen erwartet, für die eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 25.000 € zu bilden ist. Abzüglich verfügbarer Mittel in Höhe von 4.833,11 €, sind 20.166,89 € überplanmäßig bereitzustellen.

 

 

Deckungskreis 317 – Jugendhilfe –

 

Die u. a. Beträge für die Bildung von ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 399.599,92 € basieren auf noch zu erwartenden Abrechnungen für Leistungen des Jahres 2013. Da es sich nicht um Festbeträge, sondern um mtl. schwankende Spitzabrechnungen  handelt, wurde ein Puffer in Höhe von 3 % eingerechnet. Abzüglich verfügbarer Mittel des Deckungskreises in Höhe von 34.317,29 €, sind 365.282,63 € überplanmäßig bereitzustellen.

 

361100.4331210 Förderung von Kindern in Tagespflege in Höhe von 6.500 €

 

363100.4331670 Betreuung durch Familienhelfer in Höhe von 40.363,66 €

 

363100.4331690 Förderung von Kindern in Tagespflege in Höhe von 2.046,10 €

 

363100.4331720 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie in Höhe von 686,50 €

 

363100.4331730 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder in Höhe von 11.569,75 €

 

363100.4332416 Frühe Hilfen Kinderschutz in Höhe von 589,68 €

 

363100.4452000 Erstattung an Gemeinden und Gemeindeverbänden in Höhe von 8.325,61 €

 

363200.4331780 Vollzeitpflege in Höhe von 1.157,50 €

 

363200.4332610 Heimerziehung in Höhe von 3.495,60 €

 

363200.4452000 Erstattung an Gemeinden und Gemeindeverbänden in Höhe von

                            316.819,98 €

 

363300.4318570 Zuschuss Pro Kids und For Youth in Höhe von 2.000 €

 

363300. 4331840 Zuschüsse für Trainingskurse im rahmen der Jugendhilfe in Höhe von 500 €

 

 

367100.4318180 Zuschüsse an Familienbildungsstätte und Lebensberatungsstelle in Höhe

                            von 5.545,54 €

 

 

Der Mehrbedarf, der sich insgesamt aus den Rückstellungen ergibt, beträgt 1.308.221,07 € und wird aus folgenden Deckungskreisen (im Hinblick auf die Vielzahl der Konten der Deckungskreise, werden hier nur die verfügbaren Mittel des Deckungskreises ausgewiesen)

gedeckt:

Deckungskreis 307 Leistungen nach dem SGB XII  = 671.636,77 €

Deckungskreis 401 Personalaufwendungen = 436.584,30 €

Deckungskreis 410 Bewirtschaftung der Grundstücke (Energie, Reinigung etc.) = 200.000 €

 

 

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