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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0160/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat bewilligt überplanmäßige Aufwendungen für die Zuführung zum Sonderposten Gebührenausgleich nach § 117 NKomVG in Höhe von 160.813 €.

 

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Sachverhalt:

Nach Feststellung des Betriebsergebnisses für die kostenrechnende Einrichtung „Klärwerk und Kanalbetrieb“ ergibt sich im Saldo für das Jahr 2013 eine Überdeckung in Höhe von 160.813 €, die in den Folgejahren über verminderte Abwassergebühren dem Gebührenzahler zu Gute kommen.

 

In der Bilanz 2013 ist die Überdeckung als Sonderposten für den Gebührenausgleich darzustellen. Die Zuführung zum Sonderposten erfolgt mit einer ergebniswirksamen Aufwandsbuchung auf dem Produktkonto 538150.4611000.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 160.813 € erfolgt aus Minderaufwendungen bei:

126100.4211130 = 43.000,00 €

315100.4211130 = 28.200,00 €

365100.4211130 = 71.809,53 €

424100.4211130 = 17.803,47 €.

 

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