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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0168/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2014.

 

 

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Sachverhalt:

Der 1. Nachtragshaushalt 2014 weist für das Jahr 2014 sowie für die Folgejahre einen unausgeglichenen Haushalt aus.

 

Nach § 110 Abs. 6 NKomVG ist in den Fällen, in denen der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu erstellen. Darin ist u. a. festzuhalten, innerhalb welchen Zeitraums der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll.

 

Nach dem Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 08.01.2013 können in einem Sicherungskonzept zunächst auch unbezifferte Maßnahmen aufgenommen werden, sofern dahinter ein realistischer Prüfauftrag, der nach maximal zwei Haushaltsjahren bezifferbare Maßnahmen erwarten lässt, steht.

Die Beauftragung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) wird seitens des Ministeriums für Inneres und Sport als unbezifferte und einzige Maßnahme anerkannt.

 

In sieben vertraulichen Sitzungen des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses wurden die von der Verwaltung, der Politik und der KGST entwickelten Konsolidierungsmaßnahmen geprüft und bewertet.

Der Vorlage ist die fortgeführte Haushaltskonsolidierungsliste beigefügt. Diese beinhaltet in Liste 1 Haushaltssicherungsmaßnahmen, die in den Jahren 2014 – 2017 ff. umzusetzen sind. Die Maßnahmen sind nach Fachbereichen gegliedert.

Darüber hinaus werden in der Liste 3 Maßnahmen dargestellt, über deren Umsetzbarkeit innerhalb eines Zeitraumes von maximal zwei Jahren zu entscheiden ist.

 

 

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Hinweis:

 

1. Vorschlag Nr. 92  - „Vertrag zur Unterhaltung des Bomann-Museums anpassen“ wurde von Liste 1 in Liste 3 verschoben, da die Maßnahme noch nicht bezifferbar ist.

 

2. Vorschlag Nr. 184 – „Verkauf aller nicht selbst genutzten Immobilien“ wurde von Liste 1 in Liste 3 verschoben, da die Maßnahme noch nicht bezifferbar ist.

 

 

3. Vorschlag Nr. 246 „Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten im Bereich der Parkgebühren“ wurde von Liste 1 in Liste 3 verschoben, da die Maßnahme noch nicht bezifferbar ist.

 

 

 

 

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Anlagen

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