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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0057/14

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Blumlage/Altstadt

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Anträge werden als erledigt betrachtet.

 

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Sachverhalt:

 

Mit den Anträgen Nr. 17/2010, 47/2012 und 2/2014 beantragt die FDP-Fraktion, das ursprüngliche Planungsziel für das Objekt Schuhstraße 5 wieder aufzugreifen und dem Rat regelmäßig über Fortschritte zu berichten sowie mit Antrag Nr. 66/2013 die Innenstadt insgesamt zu aktivieren.

Gleichzeitig beantragt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit den Anträgen Nr. 90/2012 und Nr. 58/2013 die Empfehlungen und Ergebnisse des kooperativen städtebaulichen Wettbewerbs „Altstadt-Celle – Leben in der Mitte“ zu konkretisieren und umzusetzen.

 

 

 

Innenentwicklung | Konkretisierung Wettbewerbsergebnisse

Gemäß Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern sowie der Förderalismus-reform ist den einzelnen geförderten städtebaulichen Gesamtmaßnahmen ein städtebauliches Entwicklungskonzept zugrunde zu legen.

 

Die Stadt Celle hat in 2007 integriertes städtebauliches Entwicklungs- und Wachstumskonzept (ISEK) für den Bereich Allerinsel – Neumarkt – Altstadt aufgestellt. Für den Bereich der Altstadt wurden zwischenzeitlich die vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB und der städtebauliche kooperative Wettbewerb „Altstadt Celle – Leben in der Mitte“ durchgeführt, so dass nun die Fortschreibung des ISEKs geboten ist, um die Entwicklungsziele für die Altstadt im Rahmen der Städtebauförderung weiter zu vertiefen und zu konkretisieren. Nachdem nun im Sommer letzten Jahres der Sanierungsträger GOS mbH seine Arbeit aufgenommen hat, obliegt es diesem entweder selbst im Rahmen der Sanierungsträgerschaft oder durch Beauftragung eines Dritten nach vorheriger Ausschreibung das ISEK für den Teilbereich der Altstadt fortzuschreiben.

 

Die Innenentwicklung im Quartier zwischen Schuhstraße und Nordwall ist Ziel der Sanierung Altstadt-Celle im Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz. Mit der Fortschreibung wird dieses Ziel der Innenentwicklung unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Belange aufgegriffen und konkretisiert. Dabei sollen in der Erarbeitung der Teilfortschreibung ISEK Altstadt auch Gespräche mit benachbarten Eigentümern geführt werden, um hier möglichst sinnvoll Konzepte gemeinsam initiieren zu können. Im Zuge der erforderlichen Beteiligungen wird hierbei auch der Ortsrat Blumlage / Altstadt eingebunden.

 

Die Kosten der Fortschreibung sind förderfähig.

 

Schuhstraße 5 | Nordwall 61

Parallel wird gemeinsam mit dem Sanierungsträger GOS mbH mit der Entwicklung des Objektes Schuhstraße 5 begonnen. Dabei soll zunächst mittels einer Modernisierungsvoruntersuchung der erforderliche Maßnahmenbedarf für eine denkmalgerechte Sanierung festgestellt werden.

 

Die Modernisierungsvoruntersuchung wird derzeit von der GOS vorbereitet. Die Kosten sind förderfähig.

Nach Vorlage des Ergebnisses der Modernisierungsvoruntersuchung ist abschließend zu entscheiden, ob die Gebäude beispielhaft entwickelt und einer neuen Nutzung zugeführt werden. Dabei ist insbesondere auch noch zu klären, wie hoch in Anbetracht der Haushaltssituation die städtischen nicht förderfähigen Aufwendungen sind.

 

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Anlagen

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