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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0182/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Diesem Antrag wird nicht entsprochen. Damit gilt er als erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Um 1930 wurde ein Teil des Neustädter Holzes, damals weit außerhalb der Stadt liegend, als Standort für einen neuen Zentralfriedhof gewählt. Ein Grundsatz der damaligen Planung war, den vorhandenen Wald schonend für Bestattungszwecke zu erschließen und so wenig wie möglich am Erscheinungsbild dieser Waldlandschaft zu ändern. Der Typ des damals aufkommenden Waldfriedhofes, entsprach dem Gedankengut des Jugendstils: Natursehnsucht, Wald als Landschaftsraum der Jugend- und Wandervogelbewegung.

 

Heute ist der Waldfriedhof nahezu vollständig von Bebauung umgeben und umfasst eine Fläche von 24,5 ha. Damit ist er der größte der städtischen Friedhöfe. Um sich dem gegenwärtigen Wandel in der zeitgenössischen Bestattungs- und Erinnerungskultur anzupassen, werden auf dem Waldfriedhof derzeit fünf neue Bestattungsformen (Bauerngarten, Arche, Kolumbarium Bienenstock, Naturgarten, Ribbeck’s Garten) angeboten. Alle neu angebotenen Bestattungsformen sowie der Waldfriedhof an sich suggerieren eine hohe Naturverbundenheit und funktionieren nur aufgrund ihrer park- und waldartigen Struktur. Die Sterbenden bzw. Hinterbliebenen entscheiden sich bewusst für diese freie und naturnahe Form der Ruhestätte. Allerdings ist der Waldfriedhof nicht nur ein Ort der Trauer, der Besinnung und des Andenkens an die Verstorbenen. Viele Menschen schätzen ihn vor allem als grünen Erholungsraum und suchen ihn gerne zur Erholung und als Ort zur inneren Einkehr auf. Aber auch für Tiere und Pflanzen ist der Waldfriedhof ein wichtiger Lebensraum in der städtischen Umgebung.

 

In seiner heutigen Form ist der Waldfriedhof ein Dokument der Stadtgeschichte und erfüllt eine wichtige Funktion im Gefüge der städtischen Grünanlagen und Parks. Die Nutzung des öffentlichen Grüns zu Erholungszwecken und der klassische Friedhofszweck als Bestattungsstätte ist heutzutage gängige Praxis. Trotz der Funktion des Waldfriedhofes in seiner Gesamtheit, kommt wiederholt die Frage auf, ob eine derzeit nicht als Gräberfelder genutzte Teilfläche des Waldfriedhofes zu Wohnbauzwecken entwickelt werden könnte.

 

Die Entwicklung eines solchen Areals wäre derzeit nur auf einer rd. 2,0 ha großen Fläche mitten im südwestlichen Bereich des Waldfriedhofes, südlich des Betriebshofes am Ententeich, möglich (siehe Anlage 2). Dieser theoretisch zur Disposition stehende Bereich wäre an drei Seiten von Grabfeldern umgeben. Damit würde sich die vorgeschlagene „Wohnbaufläche“ inselartig mitten auf dem aktiv genutzten Friedhofsgelände befinden, der parkartige Charakter des westlichen Friedhofteils ginge verloren. Zudem würden die Grabfelder, die westlich und südlich des Areals liegen, vom Rest des Friedhofes abgeschnitten. Diese wären dann gänzlich von Bebauung umschlossen und würden ihren Charakter als naturnahe landschaftlich eingebettete Grabstätte dauerhaft verlieren. Die Gräber in diesem Bereich, wurden aber als solche angeboten und die Nutzungsrechte für 20 Jahre oder länger von den Angehörigen erworben.

 

Aus städtebaulicher Sicht ist es geboten behutsam bei der Entwicklung der Friedhofsrandbereiche umzugehen. Ein Heranrücken von baulichen Anlagen bzw. belebten Nutzungen muss umsichtig geplant werden und darf die Ruhe und den erforderlichen Respekt der Verstorbenen nicht westlich stören. Dies ist bereits an den Friedhofsrändern oft schwierig und wird meist durch einen ausreichenden und begrünten Abstand versucht zu gewährleisten. Wohnen mitten auf einem Friedhofsgelände ist aus planerischer Sicht daher undenkbar.

 

Ein bereits im Jahr 2009 in Auftrag gegebenes artenschutzrechtliches Gutachten der Friedhofsfläche hat ergeben, dass die Durchführung einer Wohnbebauung in dem o. g. Bereich inkl. des damit verbundenen massiven Flächenverlustes eine erhebliche Beeinträchtigung des untersuchten Lebensraumes für gefährdete, geschützte und streng geschützte Arten der Flora und Fauna (Gefäßpflanzen, Flechten, Biotope, Brutvögel, Fledermäuse und Insekten) darstellt. Um das Ziel einer Wohnbebauung auf der zur Disposition stehenden Freifläche dennoch umzusetzen, müsste eine mindestens 3-mal so große Fläche beschaffen und als Ersatzlebensraum vorbereitet werden. Eine solche Maßnahme wäre zwar zulässig, aber weder aus ökologischer noch aus ökonomischer Sicht sinnvoll.

 

Im Antrag wird auf die geringen Infrastrukturmaßnahmen durch die Entwicklung der genannten Friedhofsfläche hingewiesen. Diese Aussage trifft auch auf jede andere Fläche im Stadtgebiet zu, die an einer voll erschlossenen Straße (inkl. Kanalanschlüsse etc.) liegt (z.B. 77er Straße). Die Fläche auf dem Friedhof hat jedoch für den Natur- und Artenschutz eine solch hohe und wichtige Bedeutung, dass die Neuschaffung dieses Naturraumes so kostspielig wäre, dass das Argument der geringen Infrastrukturmaßnahmen nachrangig zu bewerten ist. Die Entwicklung einer Wohnbebauung auf dem Acker wäre im Gegensatz günstiger.

 

Die Entwicklung einer inselartigen Teilfläche des Waldfriedhofes zu Wohnbauzwecken ist daher weder aus Respekt und Ehrfurcht gegenüber den Toten und ihren Angehörigen, noch aus Sicht einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, des Natur- und Artenschutzes sowie aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar. Sollte auf lange Sicht die Fläche des Waldfriedhofes verkleinert werden, ist aus städtebaulicher Sicht eine Wohnbauentwicklung nur an den Randbereiches des Friedhofs vertretbar. Dies setzt allerdings eine gezielte Bestattungslogistik voraus oder hätte ggf. Umbettungen zur Folge. Auch hier ist der Natur- und Artenschutz besonders zu betrachten und eventuell Maßnahmen zum Erhalt und als Kompensation durchzuführen.

 

 

 

 

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Anlagen

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