Beschlussvorlage - BV/0184/14
Grunddaten
- Betreff:
-
84. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Erweiterung der Biogasanlage Hollenkamp"- Entwurf und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 3 Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.07.2014
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Klein Hehlen
Bisheriges Verfahren:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 07.01.2014 bis zum 07.02.2014 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.01.2014 bis zum 21.02.2014. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Erweiterung der Biogasanlage Hollenkamp“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Klein Hehlen
Entfernung zur Innenstadt:ca. 2,5 km
Größe des Plangebietes:ca. 4,1
geplante Nutzungen:Erweiterung eines bestehenden Biogasanlagenstandorts
Im Celler Stadtteil Klein Hehlen, in ca. 300 m Entfernung nordwestlich des geschlossenen Siedlungsbereiches, soll eine bereits vorhandene Biogasanlage erweitert werden. Vorgesehen ist eine Leistungssteigerung über die Grenzen der so genannten „Privilegierung“ hinaus.
Da die derzeit bestehende Anlage den seinerzeit in § 35 Abs. 1 Nr. 6 d BauGB verankerten Schwellenwert von 0,5 MW elektrischer Leistung nicht überschreitet, handelt es sich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches bisher um eine privilegierte Anlage im Außenbereich. Mit Bescheid vom 16.01.2008 wurde gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Biogasanlage auf dem Flurstück 40/1 (Flur 116 Gemarkung Celle) erteilt. Für die Erweiterung ist eine Leistungssteigerung auf maximal 1,1 MW elektrischer Leistung pro Jahr vorgesehen. Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen einer „Privilegierung“ des Vorhabens im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 6d BauGB nicht mehr gegeben, weshalb eine verbindliche Bauleitplanung über einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan notwendig ist. Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Erweiterung Biogasanlage Hollenkamp“ könnte der bereits bestehende Biogasanlagenstandort effektiver genutzt und gleichzeitig der Anteil erneuerbarer Energien in Celle gesteigert werden sowie die wirtschaftliche Sicherung der involvierten Unternehmen erfolgen. Die Versorgung der Anlage mit Biomasse kann über die Flächen der beteiligten landwirtschaftlichen Betriebe gewährleistet werden.
Um dem „Entwicklungsgebot“ (Übereinstimmung zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung) gemäß § 8 Abs. 2 BauGB nachzukommen, wird parallel zu dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 die 84. Änderung des Flächennutzungsplans (Darstellung einer Sonderbaufläche) durchgeführt.
Der im Plangebiet vorhandene bauliche Bestand besteht aus Anlagen und Einrichtungen zur energetischen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) sowie Abstellflächen für Fahrzeuge und Maschinen, die dem Betrieb der Anlage dienen. Die Leistung der Anlage liegt bisher bei 0,5 MW elektrisch pro Jahr.
Die Anlage besteht zurzeit aus folgenden Komponenten: Siloplatten, Fermenter, Nachgärer, Gärproduktlager, Vorgrube, Feststoffdosierer, Blockheizkraftwerk, Trafo, Waage, Regen-rückhaltebecken und Fahrwege. Neben der Produktion von elektrischer Energie wird derzeit die anfallende Wärme vollständig zur Eigenversorgung des Fermenters sowie zur Versorgung des westlich der Biogasanlage gelegenen Wohnhauses und der südlich gelegenen Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) genutzt.
Für die Umsetzung des klimafreundlichen Energiekonzepts der Erzeugung von Strom und Wärme direkt beim Verbraucher sind folgende Schritte erforderlich:
•Bauliche Erweiterung der Biogasanlage zur Erhöhung der Gasproduktion,
•Bauliche Erweiterung der Biogasanlage zur Erhöhung der Gärprodukt-Lagerkapazität
•Errichtung zusätzlicher Gasverwertungseinrichtungen (z. B. BHKW)
•Errichtung untergeordneter Anlagenteile, die dem Betrieb der Hauptanlagen dienen (z.B. Wärmebereitstellung, Anlagen für den Transport von Wärme oder Biogas, Anlagen zur Auf-bereitung von Produkten der Hauptanlage (z.B. Veredelung von Gärprodukten, Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität))
• Anlegung einer Wärme- / Gasleitung.
Die zulässigen Ergänzungen der bestehenden Biogasanlage sollen konkret für die Endausbaustufe in Form eines entsprechenden Vorhaben- und Erschließungsplanes gefasst und mit dem Planungsinstrument des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes festgesetzt werden.
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes könnte der bereits bestehende Biogasanlagenstandort effektiver genutzt und gleichzeitig der Anteil erneuerbarer Energien in Celle gesteigert werden sowie die wirtschaftliche Sicherung der involvierten Unternehmen und der zuliefernden landwirtschaftlichen Betriebe erfolgen.
Die Beteiligung des Ortsrates Klein Hehlen ist gem. § 94 NKomVG nicht zum Auslegungsbeschluss erforderlich. Der Ortsrat wird im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss beteiligt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
939,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
792,7 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
797,6 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
169,5 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
3,3 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
753,4 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
51,8 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
464,5 kB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
396,2 kB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
47,1 kB
|
|||
|
11
|
(wie Dokument)
|
174,1 kB
|
|||
|
12
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
|
13
|
(wie Dokument)
|
112,1 kB
|
|||
|
14
|
(wie Dokument)
|
221,8 kB
|
|||
|
15
|
(wie Dokument)
|
179,2 kB
|
