Beschlussvorlage - BV/0094/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zum Schutz erhaltenswerter Landschaftsbestandteile (Vegetationsschutzsatzung) in der Neufassung vom 17.07.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Schutz, Erhalt und Förderung der einheimischen Fauna und Flora einschließlich der Stadtforsten im Rahmen der fortlaufenden Pflege und Bewirtschaftung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsrat Altencelle
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Anhörung
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07.07.2014
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Erledigt
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Ortsrat Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen
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Anhörung
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07.07.2014
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●
Erledigt
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Ortsrat Blumlage/Altstadt
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Anhörung
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07.07.2014
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●
Erledigt
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Ortsrat Boye
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Anhörung
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07.07.2014
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●
Erledigt
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Ortsrat Garßen
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Anhörung
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07.07.2014
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●
Erledigt
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Ortsrat Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt
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Anhörung
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07.07.2014
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●
Erledigt
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Ortsrat Hehlentor
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Anhörung
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07.07.2014
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●
Erledigt
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Ortsrat Klein Hehlen
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Anhörung
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07.07.2014
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●
Erledigt
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Ortsrat Neuenhäusen
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Anhörung
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07.07.2014
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●
Erledigt
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Ortsrat Neustadt/Heese
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Anhörung
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07.07.2014
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●
Erledigt
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Ortsrat Vorwerk
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Anhörung
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07.07.2014
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●
Erledigt
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Ortsrat Westercelle
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Anhörung
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07.07.2014
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●
Erledigt
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Ortsrat Wietzenbruch
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Anhörung
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07.07.2014
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●
Erledigt
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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09.07.2014
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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17.07.2014
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Vegetationsschutzsatzung.
Sachverhalt:
Ursprünglich sollten die Listen I und II der Vegetationsschutzsatzung (VSS) durch eine entsprechende Satzungsänderung auf den neusten Stand gebracht werden.
Bei Erarbeitung der Unterlagen wurde deutlich, dass sich die gesetzlichen Randbedingungen erheblich geändert haben und möglicherweise der Schutzzweck gefährdet sein könnte.
Daher wird zur Rechtsklarheit die vorliegende Neufassung der VSS vorgeschlagen.
In der Neufassung sind alle aktuell geschützten Landschaftsbestandteile enthalten. Die geplanten Änderungen (Streichungen und Neueinfügungen) sind bereits eingearbeitet.
Zum besseren Verständnis sind diese Änderungen in einer gesonderten Übersicht nach Ortsteilen differenziert als Anlage 2 beigefügt und werden nachstehend erläutert.
Aufgrund des § 6 der Vegetationsschutzsatzung sind auf Antrag der Eigentümer in begründeten Fällen Befreiungen für bereits unter Schutz gestellte Bäume ausgesprochen worden, die nicht mehr in der neugefassten Liste I der VSS enthalten sind, da die Regelungen der VSS für sie nicht mehr gelten sollen und können.
Dies trifft auf die Bäume Nr. 10, 13, 19, 25, 60, 68, 230, 288, 370, 432, 614, 615, 764, 845, 888, 914 und 929 zu.
Die Streichungen bewirken in der Liste I „Leerzeilen“, so dass lediglich die lfd. Nr. zu sehen ist. Die restlichen Felder bleiben so lange frei, bis der Platz für eine neue Unterschutzstellung genutzt werden kann. Auf diese Weise wird die Liste I kompakt und überschaubar gehalten.
Auf Vorschlag der Verwaltung wird angestrebt, die Bäume mit den künftigen lfd. Nrn. 981 – 984 in Liste I und die Baumgruppe mit der lfd. Nr. 8 in Liste II nach Ablauf der einstweiligen Sicherstellung unter den Schutz der VSS der Stadt Celle zu stellen. Die Aufnahme in die Liste I und II der VSS erfolgt automatisch, wenn die einstweilige Sicherstellung rechtsverbindlich geworden ist, welches in der Regel mit Ablauf der Frist der Sicherstellung einhergeht. Gegen die Sicherstellung sind keine Rechtsmittel eingelegt worden. Insofern kann von einer latenten Akzeptanz ausgegangen werden.
Auf Antrag der Eigentümer sollen wunschgemäß die Bäume mit den künftigen lfd. Nrn. 56, 143, 197, 224, 225, 229, 241, 444, 518, 542, 972 – 980 und 985 - 990 in die Liste I der VSS der Stadt Celle aufgenommen werden.
Im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens wurden vorgenannte Bäume besichtigt und festgestellt, dass es sich in allen Fällen um erhaltenswerte Exemplare handelt.
Alle Eigentümer sind angehört worden und mit der Unterschutzstellung einverstanden, soweit es sich nicht um einstweilig sicher gestellte Bäume handelt.
Für jeden Landschaftsbestandteil, der durch die VSS geschützt wird, ist zusätzlich ein gesondertes Listenblatt mit ergänzenden Angaben (siehe beispielhaft Anlage 3) angelegt.
In der „Übersicht der aktuellen Änderungen bei der Vegetationsschutzsatzung“ (Anlage 2) sind die genaue Lage (Flurstück, Flur und Gemarkung) und die lfd. Nr. des Baumes genannt, der neu in die VSS aufgenommen oder aus dem Schutz der VSS entlassen (Befreiung) werden soll. Die jeweils berührten Ortsteile sind in der Übersicht alphabetisch angeordnet – jedoch getrennt nach Streichungen und Neueinfügungen.
Außerdem sind Lagepläne mit den eingezeichneten Standorten der neu aufzunehmenden und der befreiten Bäume (lfd. Nr. als Leerzeile) beigefügt (Anlagen 3 – 6).
Die neu unter Schutz zu stellenden Bäume sind in der Liste I und II der VSS chronologisch aufgeführt. Einzelne Bäume in der Liste I nehmen freie lfd. Nrn. (Leerzeile) ein, die von vormals gestrichenen Bäume entstanden sind. Bäume mit zusammenhängender örtlicher Lage werden in der Liste I zur besseren Übersicht mit fortlaufender Nummer geführt.
Als Besonderheit ist im Ortsteil Bostel unter der lfd. Nr. 804 eine Teilbefreiung ausgesprochen worden, die aber keine Änderung in der Satzung auslöst, da unter dieser Nr. noch andere weiterhin geschützte Bäume geführt werden. Hier wird nur das Listenblatt geändert. Der Lageplan zeigt die betroffenen Bäume.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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23,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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895,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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134,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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6
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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7
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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8
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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