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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0158/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat bewilligt überplanmäßige Aufwendungen für die Städtische Union nach § 117 NKomVG in Höhe von 194.355,24 €.

 

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Sachverhalt:

Die Städtische Union ist ein Betrieb gewerblicher Art und als solcher Teil des städtischen Haushalts. Die Betriebsführung in Bezug auf die operative Geschäftstätigkeit wird durch die Fürstenhof Hotelgesellschaft mbH wahrgenommen.

 

Der Ansatz für Aufwendungen der Städtischen Union war im Jahr 2013 mit 3.152.000 € veranschlagt.

 

Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 wurden in Absprache mit dem Abschlussprüfer, Anochin, Roters & Kollegen GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Umbuchungen über insgesamt 145.448  vom Anlagevermögen zum ergebniswirksamen Aufwand vorgenommen. Basis dieser Umgliederungen sind in 2013 im Anlagevermögen gebuchte Aufwendungen für bestehende Wirtschaftsgüter, die aufgrund handels- und steuerrechtlicher Vorschriften nicht aktivierbar sind.

Gleichzeitig lagen die Aufwendungen aus dem laufenden Betrieb um 48.907,24 € über den geplanten Aufwendungen.

Insgesamt ergibt sich ein Mehrbedarf von 194.355,24 €.

 

Die aufgrund der Umbuchung nicht in Anspruch genommenen Ansätze für Investitionen in Höhe von insgesamt 121.984,60 € verbessern den Saldo aus Investitionstätigkeit.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 194.355,24 € erfolgt aus Mehrerträgen der Städtischen Union in Höhe von 28.734,30 € (573400.3591100) sowie Minderaufwendungen bei den Aufwendungen für die Pensionsumlage in Höhe von 165.620,94 € (111260.4021100).

Die investiven Minderauszahlungen können nicht zur Deckung von ergebniswirksamen Mehraufwendungen verwendet werden.

 

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