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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0177/14

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Vorwerk

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Celle „ Vorwerk/ Süd“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

  • Der Stellungnahme der Wehrverwaltung mit Schreiben vom 15.04.2014 wird entsprochen.

 

  • Der Stellungnahme des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle mit Schreiben vom 17.04.2014 wird entsprochen.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Celle „Vorwerk/ Süd“ wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.

 

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Bisheriges Verfahren:

 

Der Rat der Stadt Celle hat am 27.03.2014 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Vorwerk/ Süd“ im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB gefasst. In diesem Verfahren ist von einer Umweltprüfung abzusehen.

Der Ortsrat Vorwerk ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 13.03.2014 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.42 der Stadt Celle (Stand 03.03.2014) und die zugehörige Begründung haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.03.2014 bis zum 14.05.2014 öffentlich ausgelegen.

Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.04.2014 bis zum 14.05.2014.

Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.

 

 

Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Ortsteil Vorwerk

Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 3,0 km

Größe des Plangebietes:9375 m²

geplante Nutzungen:Änderung der Zweckbestimmung des sonstigen Sondergebietes von „Großflächiger Einzelhandel für britische Stationierungskräfte“ in „Museum, Ausstellung und Veranstaltung“

 

Mit der 1. Änderung sollen die städtebaulichen Voraussetzungen für eine bauliche Nachnutzung des ehemaligen Verkaufsgebäudes für britische Stationierungskräfte geschaffen werden. Das vorhandene Gebäude soll künftig als Museum, geplant ist die Ausstellung von historischen Fahrzeugen, und für Messen, Veranstaltungen, Ausstellungen sowie für Schank- und Speisewirtschaften genutzt werden. 

 

Ergänzend soll im Plangebiet der Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten ausgeschlossen werden.

 

Durch den Abzug der britischen Armee sind die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes funktionslos geworden und das Gebäude auf dem Grundstück Wasastraße 3 ist seitdem ohne Nutzung. Das Ziel der Planung ist, den Erhalt und den Umbau des Gebäudes zu sichern und eine städtebaulich verträgliche Nutzungsperspektive für die intakte Gebäudesubstanz zu schaffen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

-Keine-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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