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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0220/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die o. g. Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

zu 1.

 

Der Verwaltung liegen detaillierte Nutzungs- und Belegungszeiten aller Sporthallen im Bereich der Stadt Celle vor. Diese tabellarische Übersicht erfasst eine sieben Tage Woche (zusätzlich werden Wochenend- und Ferienbelegungen innerhalb eines Jahres erfasst). Die Nutzungskapazitäten der MTV-Halle können aufgrund der schwerwiegenden Problematik (Verlust der Gymnastikhalle Westercelle durch den Umbau zur Mensa und aktuell dem anstehenden Umbau der OBS 1 zu einer Mensa) nicht verlagert werden. Die Celler Sporthallenbelegung ist ausgeschöpft.

 

zu 2.

 

Derzeit wird eine Untersuchung zum "Gesamtkonzept denkmalgerechte Instandsetzung" für das Gebäude der Altstädter Schule durchgeführt. Aussagen zu möglichen Einschränkungen für die Nutzung der zentralen Turn- und Festhalle können momentan nicht getroffen werden. Die Untersuchung wird voraussichtlich im Oktober fertiggestellt.

 

zu 3.

 

Das wirtschaftliche Eigentum der Halle 10 liegt bei der CD-Kaserne gGmbH. Sie ist für den Betrieb und die Instandhaltung vollständig allein zuständig und verantwortlich. Über die Belegung und die Nutzung des Gebäudes bestimmt die CD-Kaserne gGmbH eigenständig.

 

Aussage von Herrn Kai Thomsen; Geschäftsführung CD-Kaserne gGmbH

 

Grundsätzlich besteht eine sehr geringe Hallenzeiten-Kapazität in der Halle 10 (am Vormittag und an den Wochenenden). Durch die starke Nutzung des Kulturzentrums gibt es aber viele Termine, an denen diese Zeiten von den Vereinsmitgliedern nicht beständig genutzt werden könnten. Somit käme es häufig zu einer Sperrung der Halle10.

Fazit daraus ist, dass die fehlenden Hallenzeiten durch Halle 10 der CD-Kaserne gGmbH nicht kompensiert werden können.

 

zu 4.

 

Da im Bereich der Freiflächen Ausweichmöglichkeiten bestehen, könnte dem SV Dicle eine andere Alternative angeboten werden.

 

zu 5.

 

Flächendispositionen hinsichtlich künftiger Nutzungen sind derzeit noch in der Anfangsphase und keinesfalls abgeschlossen. Was, in welchem Umfang und an welcher Stelle zukünftig untergebracht werden soll oder könnte ist noch in Bearbeitung. Hierbei nimmt die Bahnengolfanlage zunächst eine Bestandsposition ein. Ob das so bleiben wird, kann nicht abgesehen werden, wird aber angestrebt.

 

zu 6.

 

Die These trifft ungeachtet der Planung für den Bau einer Mehrzwecksporthalle zu. Der Demografie-Bericht enthält lediglich einen Merkposten für die Schulentwicklungsplanung. Eine Schließung von Sporthallen steht derzeit nicht zur Debatte. Auch eine Schließung von Grundschulstandorten steht absehbar nicht an. Dies gilt ins besonders für die Schulstandorte in der Kernstadt, die wesentliche Nutzer der wegfallenden Halle sind und damit auch die wesentliche Nutzer einer Mehrzwecksporthalle wären.

 

zu 7.

 

Es ist seitens der Verwaltung nicht nachvollziehbar, welche grundlegende Untersuchung zu der Passage in dem Artikel der Stuttgarter Zeitung v. 29.04.2014 geführt hat. Insoweit kann der Auffassung von Herrn Kiedaisch weder gefolgt noch nicht gefolgt werden.

 

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Anlagen

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