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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0237/14

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung.

 

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Sachverhalt:

Gem. § 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sind für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben.

 

Basis der Berechnung der Gebühren 2015 ist das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2013. Die Gebührenbedarfsrechnung für 2015 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Der Gebührenbedarfsrechnung für 2015 liegen kalkulierte Personalkostensteigerungen (2014 = 3,00 % und 2015 = 2,50 %) zu Grunde.

Der Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten beträgt rund 60 % und beeinflusst wesentlich die Kosten für die Pflege der Friedhofsanlagen. Bei den Sachkosten ist eine Steigerung von 2,00 % für 2014 und von 2,50 % für 2015 kalkuliert worden.

 

Die vergebenen Grabflächen als Maßstab für die Grabplatzgebühren sind weiter rückläufig auf Grund des seit Jahren beobachteten und nach wie vor ungebrochenen Trends zu kleineren Gräbern.

Der Pflegeaufwand dieser nicht mehr für Bestattungen benötigten Freiflächen zur Erhaltung eines gepflegten Gesamtbildes wird daher in der Position „Öffentliches Grün“ ausgewiesen und ist somit nicht Bestandteil der Gebührenermittlung, sondern wird gebührenneutral im allgemeinen Haushalt finanziert.

 

Bei den Grabplatzgebühren ist in einigen Tarifpositionen eine Gebührenerhöhung erforderlich.

Im reinen Dienstleistungsbereich, hier den Ziff. 3.11 - 3.53 sowie 3.71 und 3.72 des Gebührentarifes zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung, bedarf es einer geringen Gebührenanpassung.

 

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Anlagen

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