Beschlussvorlage - BV/0238/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung der Stadt Celle vom 02.11.1995 i.d.F. vom 24.10.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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01.10.2014
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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27.11.2014
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Sachverhalt:
Auf Grundlage der beigefügten Gebührenbedarfsrechnung 2015 empfiehlt die Verwaltung, die Straßenreinigungsgebühr je Frontmeter in den Reinigungsklassen I – III bei zu behalten. Zur Einhaltung kostendeckender Gebühren kann auf eine Erhöhung verzichtet werden.
Basis für die Berechnung der Gebühren ist das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2013.
Der sehr kalte, schneereiche Winter des Jahres 2010 (Jan./Feb. u. Nov./Dez.) verursachte Winterdienstkosten in bisher nicht gekannter Höhe von rd. 1,8 Mio. Euro. Die relativ hohen Gebühren im Jahr 2013 sind für 2014 und nun auch für 2015 auf dem ursprünglichen Niveau zurückgekehrt. Ein evtl. härterer Winter, der die kalkulierten Kosten von 528.667 € übersteigen sollte, könnte voraussichtlich durch den verbliebenen Überschuss aufgefangen werden. Grundsätzlich ist der Stadt Celle daran gelegen, eine kontinuierliche Gebührenhöhe ohne gravierende Gebührensprünge nach oben oder unten einzuhalten.
Durch die Herausnahme von Sackgassen aus der Reinigungsklasse III und durch den Verzicht einer Neubeschaffung einer abgängigen großen Kehrmaschine konnten Einsparungen erreicht werden, die sich positiv auf die Gebührenentwicklung aller Reinigungsklassen ausgewirkt haben.
Der Gebührenbedarfsrechnung für 2015 liegen kalkulierte Personalkostensteigerungen (2014 = 3,00 % und 2015 = 2,50 %) zu Grunde.
Bei den Sachkosten ist eine Steigerung von 2,00 % für 2014 und von 2,50 % für 2015 kalkuliert worden.
Weiterhin hat die Verwaltung inhaltlich und rechtlich geprüft, ob der pauschale 25 %ige Abzug für das allgemeine Interesse von den Gesamtkosten der Straßenreinigung noch gerechtfertigt ist. Als Ergebnis schlägt die Verwaltung vor, den pauschalen Ansatz auf 20 % zu reduzieren.
Trotzdem kann die Reinigungsgebühr auch auf Grund des positiven Betriebsergebnisses unverändert bleiben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,8 kB
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