Mitteilungsvorlage - MV/0253/14
Grunddaten
- Betreff:
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RdErl. d. MK „Die Arbeit in der Ganztagsschule" – Auswirkungen auf die Celler Grundschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
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Schulausschuss
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Anhörung
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24.09.2014
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Sachverhalt:
Der Runderlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ ist zum 01.08.2014 in Kraft getreten (siehe Anlage). Folgende wichtige Änderungen ergeben sich für die offenen Ganztagsgrundschulen in Celle:
1. Lehrerstundenausstattung
Mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 wird die Ausstattung der bestehenden offenen Ganztagsschulen mit Lehrerstunden von derzeit durchschnittlich ca. 25 % auf voraussichtlich ca. 75 % angehoben. Außerdem wird der Berechnungsmodus auf einen teilnehmerbezogenen Ganztagszuschlag umgestellt und ist damit bedarfsgerechter. Ganztagschulen mit vielen teilnehmenden Kindern und angebotenen Tagen erhalten zukünftig deutlich mehr Lehrerstunden als bisher. Der bisherige Modus richtete sich nach der Anzahl der Klassen bestimmter Schuljahrgänge und hatte sich als zu starr herausgestellt. Darüber hinaus hat das Land angekündigt, die Mittel für die Ganztagschulen Schritt für Schritt weiter zu erhöhen.
Es besteht auch zukünftig die Möglichkeit, anteilig Lehrerstunden zu kapitalisieren. Der neue Erlass sieht vor, dass der Anteil an echten Lehrerstunden mindestens 60 % des gesamten Zusatzbedarfs für den Ganztag nicht unterschreiten soll. Insgesamt steigt die Anzahl der für den Ganztag der Celler Grundschulen zur Verfügung gestellten Lehrerstunden von 170 auf 322,6.
Entwicklung der Lehrerstunden GTS Schuljahre 2013/14- 2014/15 | ||||||
Schulname | Umfang der den Schulen zum 1.8.2013 zuzuweisenden "echten" Lehrerstunden | Umfang der den Schulen zum 1.8.2013 als Budget zuzuweisenden Lehrerstunden | Umfang der den Schulen zum 1.8.2014 zuzuweisenden "echten" Lehrerstunden | Umfang der den Schulen zum 1.8.2014 als Budget zuzuweisenden Lehrerstunden |
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Grundschule Altencelle | 0 | 10 | 6 | 10 |
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Grundschule Altstädter Schule | 4 | 6 | 16 | 4 |
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Grundschule Blumläger Schule | 4 | 6 | 13 | 4 |
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Grundschule Bruchhagen | 8 | 2 | 14 | 4 |
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Grundschule Garßen | 4 | 6 | 10 | 5 |
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Grundschule Groß Hehlen | 8 | 2 | 15 | 2 |
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Grundschule Heese-Süd | 5 | 5 | 10 | 5 |
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Grundschule Hehlentor | 17,5 | 0 | 45 | 0 |
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Grundschule Klein Hehlen | 12 | 3 | 16 | 6 |
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Grundschule Nadelberg | 10 | 0 | 30,5 | 0 |
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Grundschule Neustädter Schule | 4 | 6 | 4 | 6 |
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Grundschule Vorwerk | 3 | 7 | 13 | 3 |
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Grundschule Waldwegschule | 12,5 | 0 | 26,9 | 0 |
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Grundschule Wietzenbruch | 10 | 5 | 17,2 | 5 |
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Katholische Grundschule Celle | 10 | 0 | 25 | 7 |
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Gesamt | 112 | 58 | 261,6 | 61 |
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Zu Schuljahresbeginn konnten in Einzelfällen nicht alle beantragten Lehrerstellen besetzt werden. Bisher wurde noch keine Entscheidung im Kultusministerium darüber getroffen, ob in diesen Fällen auch eine nachträgliche Kapitalisierung möglich ist.
2. Teilgebundene Ganztagsschule, Gebundene Ganztagsschule und Einrichtung von Ganztagsschulzügen
Der neue Ganztagschulerlass eröffnet den offenen Ganztagsgrundschulen in Celle die Möglichkeit in gebundene Systeme zu wechseln, sofern die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen vorliegen.
a) Die teilgebundene Ganztagsschule
Die Schülerinnen und Schüler sind an mindestens zwei Tagen zum ganztägigen Schulbesuch verpflichtet. An diesen Tagen ist eine Rhythmisierung des Ganztags durch wechselnde außerunterrichtliche Angebote und Unterricht möglich. An den anderen Tagen finden freiwillige Angebote statt.
b) Die gebundene Ganztagsschule
An der voll gebundenen Ganztagsschule nehmen die Schülerinnen und Schüler an mehr als drei Wochentagen verpflichtend am Ganztagsunterricht teil.
c) Ganztagsschulzüge
Eine Ganztagsschule hat die Möglichkeit Ganztagsschulzüge mit abweichender Organisationsform aufsteigend mit Schuljahrgang 1 zu führen. Die Zahl der Ganztagsschulzüge abweichender Organisationsform darf höchstens die Hälfte der Gesamtzahl der Schulzüge umfassen.
In jedem Fall muss ein Wechsel der Organisationsform nach einer Entscheidung im Schulvorstand im Einvernehmen mit dem Schulträger und nach Vorlage des Ganztagsschulkonzepts bis zum 1. Dezember des Vorjahres beantragt werden. Erstmalig wäre damit die Einführung gebundener Systeme zum Schuljahresbeginn 2015/16 möglich.
Vor der Implementierung von teilgebundenen und gebundenen Ganztagsschulmodellen ist beabsichtigt, sich im Gespräch mit den Schulleitungen über die jeweilige Interessenlage auszutauschen.
Zu den finanziellen Auswirkungen und der damit verbundenen Reduzierung der städtischen Aufwendungen wird die Verwaltung nach Vorliegen der entsprechenden Daten zeitnah berichten.
