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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0256/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

In den Förderrichtlinien des Klimaschutzfonds Celle wird unter Pkt. 3.2 hinter den Worten "höchstens 5.000 €." folgender Satz eingefügt:

"Im Geschosswohnungsbau bzw. bei Mehrfamilienhäusern und vergleichbaren gewerblichen Objekten beträgt hiervon abweichend der Höchstbetrag der Förderung 2.500,- € je Einheit/Wohnung und 20.000,- €  je Objekt."

 

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Sachverhalt:

 

Der Wärmemarkt hat mit ca. 40 Prozent den größten Anteil am Energieverbrauch in Deutschland und bietet damit großes Potenzial, CO2-Emissionen entscheidend zu reduzieren. Aus der CO2-Bilanz 2010 für Celle wird deutlich, dass ca. 2/3 der Energieverbräuche in den Privathaushalten für die Wärmeerzeugung benötigt werden. Deshalb sieht das Klimaschutzkonzept der Stadt Celle einen besonderen Schwerpunkt in der Energieeffizienz und Energieeinsparung sowohl in öffentlichen als auch in privaten Gebäuden (siehe Kap. 4.3.3.3 und 6 des Klimaschutzkonzeptes). Dies kann neben energetischen Gebäudesanierungen im Einfamilienhausbereich insbesondere auch im Geschosswohnungsbau (siehe Modellprojekt „Energetische Stadtsanierung Heese-Nord“) zu spürbaren Energieeinsparungen führen.

Etwa 47 % der Wohnungen in Celle befinden sich in Mehrfamilienhäusern gegenüber 53 % in 1- und 2- Familienhäusern. Daran wird deutlich, welch hohes Energieeinsparpotential in diesem Bereich liegt.

 

Die bisherige Regelung in Ziffer 3.2 der Richtlinien zum Klimaschutzfonds der Stadt Celle sah unabhängig von der Größe des Objekts eine max. Förderung von 5.000,- € vor. Insbesondere im Geschosswohnungsbau mit diversen Mieteinheiten steht dieser Förderbetrag in keinem Verhältnis zu den erheblich höheren Aufwendungen als bei den klassischen Einfamilienhäusern.

 

 

Allerdings befinden sich insbesondere die Wohnungsbauunternehmen in einer schwierigen Marktsituation und können nicht alle Sanierungskosten über den Mietpreis kompensieren, ohne Wettbewerbsnachteile hinzunehmen. Deshalb sollen in diesem Segment zusätzlich angemessene Marktanreize zur energetischen Gebäudesanierung aus dem Klimaschutzfonds gegeben werden. Dies korrespondiert auch mit dem Pilotprojekt „Energetische Stadtsanierung Heese-Nord“, wo die Machbarkeit der energetischen Sanierung im Mietwohnungsbau in einem Stadtquartier exemplarisch für Celle untersucht worden ist und in einem zweiten Schritt Sanierungsvorschläge entwickelt worden sind. Das Projekt ist mittlerweile Gegenstand von zwei bundesweiten Forschungsvorhaben des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung sowie des DIFU Berlin.

 

Aus dieser Programmerweiterung werden auch zusätzliche wichtige Impulse für die regionale Wirtschaft und insbesondere bei der Sanierung im Gebäudealtbestand des Mietwohnungsbaus erwartet. Im Übrigen bleibt es bei den Regelungen der Förderrichtlinie zum Klimaschutzfonds.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

-          Keine -

 

 

 

 

 

 

 

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