Beschlussvorlage - BV/0260/14
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag Nr. 14 vom 12.05.2014 der FDP zum Thema "Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an der Rathsmühle in Celle"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 70 Referat Zentrale Vergabe und Bauverwaltung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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01.10.2014
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Sachverhalt:
Mit dem Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Celle vom 15.12.2009 hat sich die Stadt Celle verpflichtet, bis zum 31.12.2013 eine zweckdienliche Anlage zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit (Bau einer Fischwanderhilfe) am Standort Rathsmühle zu errichten und dauerhaft zu betreiben. Diese Fischwanderhilfe umfasst den Fischaufstieg, den Fischabstieg und den Fischschutz. Die Stadt Celle beteiligt sich nach diesem Vertrag an den Gesamtkosten der Fischwanderhilfe mit max. 350.000,00 €
Die entsprechenden Baumaßnahmen wurden im Jahre 2013 abgeschlossen. Unter dem Datum vom 19.12.2013 hat die Stadt Celle dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung die Kostenzusammenstellung der Baumaßnahme vorgelegt. Diese Kostenzusammenstellung weist Gesamtkosten in Höhe von 2.239.695,38 € aus. Die Prüfung über die Mittelverwendung ist noch nicht abgeschlossen.
Nach der durch den Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz erteilten Plangenehmigung hat die Stadt Celle als Maßnahmenträgerin zugesagt, eine Funktionskontrolle durchzuführen, soweit eine Finanzierung über Fördergelder möglich ist. Entsprechend hat die Stadt Celle für das Jahr 2014 Zuwendungen in entsprechender Höhe beantragt. Unter dem Datum vom 28.03.2014 hat der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz mitgeteilt, dass der Zuwendungsantrag für die Funktionskontrolle im Haushaltsjahr 2014 nicht berücksichtigt werden konnte, da die Summe der dem Land Niedersachsen vorgelegten Förderanträge die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Jahr 2014 weit überschreitet. Die Stadt Celle wird weiterhin aufgefordert, fristgerecht ein Maßnahmenblatt zum Oktober 2014 für das Finanzierungsprogramm 2015 einzureichen.
Auch wenn nicht mit der geforderten wissenschaftlichen Genauigkeit bestätigen alle örtlichen „Fischkenner“, dass sowohl der Fischaufstieg als auch der -abstieg von allen in der Aller vorkommenden Fischarten angenommen wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,7 kB
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