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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0235/14

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Neuenhäusen

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 151 „Nördliche Speicherstraße“ wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

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Sachverhalt:

 

 

Lage des Plangebietes:Neuenhäusen

Entfernung zur Innenstadt:ca. 900 m

Größe des Plangebietes:ca. 4,0 ha

 

 

Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Allerinsel wurde die bauleitplanerische Umsetzung der im Rahmenplan vorgegeben Überlegungen in Teilabschnitten vorgesehen. Im Zuge dieser Überlegungen, befindet sich der Bebauungsplan Nr. 138 1. Teil der Stadt Celle in Aufstellung. Er dient der Konkretisierung der im Rahmenplan „Allerinsel“ bestimmten Zielaussagen. Im Rahmenplan, der im 2010 von der Verwaltung beschlossen wurde, wurden auch Aussagen für den Bereich Speicherstraße getroffen, die in eine Neuordnung des Bereiches unter der Zielvorgabe einer gemischten Bebauung münden sollen. Aufgrund ihrer städtebaulichen Einbindung und der sich daraus ergebenden Lagegunst, eignet sich der Bereich besonders für eine Nutzung, einen Schwerpunkt hinsichtlich einer Wohnnutzung bildet. Die konkrete Ausgestaltung wird sich im Zuge des Bauleitplanverfahrens ergeben.

 

Mit dem weiteren Fortschreiten der Sanierung „Allerinsel“, soll nun auch für diesen Teilbereich die Umsetzung der Sanierungsziele durch die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 151 „Nördliche Speicherstraße“ vorangebracht werden.

 

Die Beteiligung des Ortsrates ist gem. § 94 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht zum Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der Ortsrat wird im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss beteiligt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

-Nein-

 

 

 

 

 

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Anlagen

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