Beschlussvorlage - BV/0299/14
Grunddaten
- Betreff:
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90. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Sonderbaufläche Bodenabbau Scheuen" - Anhörung des Ortsrates gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 3 Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsrat Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt
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Anhörung
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22.10.2014
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Scheuen
Entfernung zum Stadtzentrum:etwa 6,2 km
Größe des Plangebietes:etwa 4 ha
geplante Nutzungen:Sondergebiet Baustoffrecycling
Die Firma BRG Bauschuttrecycling Gesellschaft mbH betreibt an ihrem Standort nahe der Ortslage Scheuen einen Bodenabbau. Dieser ist nach Niedersächsischem Naturschutzgesetz (NNatSchG) genehmigt. In Zusammenhang mit diesem Bodenabbau gibt es eine befristete Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für einen Recyclingplatz zur Aufbereitung mineralischer Reststoffe. Die befristete Genehmigung wurde bis zum 31.12.2014 verlängert. Eine weitere Verlängerung der Genehmigung über den genannten Zeitpunkt hinaus wird durch die zuständige Behörde nicht in Aussicht gestellt. Zur Erlangung einer unbefristeten Genehmigung für den Weiterbetrieb des Recyclingplatzes wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle stellt für das Plangebiet derzeit Fläche für Landwirtschaft dar. Da sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der geplanten Nutzung als sonstiges Sondergebiet aus dem Flächennutzungsplan entwickeln muss, wird für den Flächennutzungsplan eine Änderung im Parallelverfahren erforderlich. Dies schafft die rechtliche Grundlage für den erforderlichen Bebauungsplan. Das Bauleitplanverfahren wird durch das Büro Infraplan GmbH in Abstimmung mit der Stadt Celle durchgeführt. Die Erstellung des Umweltberichtes erfolgt durch das Büro ALW Arbeitsgruppe Land & Wasser, Prof. Dr. Kaiser.
Für den Baustoffrecyclingplatz soll eine ca. 4 ha große Fläche des Betriebsgeländes mit einer entsprechenden Zufahrt langfristig gesichert werden. Dafür wurde ein möglichst zentraler Bereich zwischen Altabbau und der geplanten Erweiterung für den Bodenabbau gewählt. Auf dieser Fläche wird die Recyclinganlage temporär zweimal jährlich errichtet. Teil des Sondergebietes wird auch eine vorhandene Halle, die der vorübergehenden Lagerung nicht recyclingfähiger Stoffe dient. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen bereits bestehenden Weg, der an die L 240 anbindet. Auch für diesen Bereich wird als rechtliche Basis für die verbindliche Bauleitplanung die Einrichtung einer Sonderbaufläche erforderlich. Die Genehmigung des eigentlichen Bodenabbaus erfolgt auf der Basis einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Die Stadt Celle begleitet die Planungen inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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305,1 kB
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