Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0298/14

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25 der Stadt Celle „Baustoffrecycling Scheuen“ wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Scheuen

Entfernung zum Stadtzentrum:etwa 6,2 km

Größe des Plangebietes:etwa 4 ha

geplante Nutzungen:Sondergebiet Baustoffrecycling

Die Firma BRG Bauschuttrecycling Gesellschaft mbH betreibt an ihrem Standort nahe der Ortslage Scheuen einen Bodenabbau. Dieser ist nach Niedersächsischem Naturschutzgesetz (NNatSchG) genehmigt. In Zusammenhang mit diesem Bodenabbau gibt es eine befristete Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für einen Recyclingplatz zur Aufbereitung mineralischer Reststoffe. Die befristete Genehmigung wurde bis zum 31.12.2014 verlängert. Eine weitere Verlängerung der Genehmigung über den genannten Zeitpunkt hinaus wird durch die zuständige Behörde nicht in Aussicht gestellt. Zur Erlangung einer unbefristeten Genehmigung für den Weiterbetrieb des Recyclingplatzes wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle stellt für das Plangebiet derzeit Fläche für Landwirtschaft dar. Da sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der geplanten Nutzung als sonstiges Sondergebiet aus dem Flächennutzungsplan entwickeln muss, wird zusätzlich seine Änderung erforderlich. Dies schafft die rechtliche Grundlage für den erforderlichen Bebauungsplan. Das Bauleitplanverfahren wird durch das Büro Infraplan GmbH in Abstimmung mit der Stadt Celle durchgeführt. Die Erstellung des Umweltberichtes erfolgt durch das Büro ALW Arbeitsgruppe Land & Wasser, Prof. Dr. Kaiser.

Für den Baustoffrecyclingplatz soll eine ca. 4 ha große Fläche des Betriebsgeländes mit einer entsprechenden Zufahrt langfristig gesichert werden. Dafür wurde ein möglichst zentraler Bereich zwischen Altabbau und der geplanten Erweiterung für den Bodenabbau gewählt. Auf dieser Fläche wird die Recyclinganlage temporär zweimal jährlich errichtet. Teil des Sondergebietes wird auch eine vorhandene Halle, die der vorübergehenden Lagerung nicht recyclingfähiger Stoffe dient. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen bereits bestehenden Weg, der an die L 240 anbindet.

Die Stadt Celle begleitet die Planungen inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

  • personeller Betreuungsaufwand

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...