Beschlussvorlage - BV/0234/14
Grunddaten
- Betreff:
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Celle "Einzelhandel und Wohnen 77er Straße/Wehlstraße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)- Aufhebung des Aufstellungsbeschluss vom 18.10.2012 gemäß § 2 BauGB, § 58 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 3 Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Anhörung
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Unterbrochen
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Entscheidung
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20.11.2014
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Bereit
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Blumlage / Altstadt
Bisheriges Verfahren:
Auf Antrag gemäß § 12 BauGB des Vorhabenträgers „Wilhelm Cramer GmbH Burgdorf“ wurde der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 „Einzelhandel und Wohnen 77er Straße/Wehlstraße“ am 18.10.2012 vom Rat der Stadt Celle beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Celle beschließt, die Aufhebung des Aufstellungsbeschusses vom 18.10.2012 zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Celle „Einzelhandel und Wohnen 77er Straße/Wehlstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (§ 2 BauGB, § 58 NKomVG).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Ortsteil Blumlage/Altstadt
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 700 m (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes: rd. 13.600 m²
geplante Nutzungen: Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel sowie
Wohnen und gewerbliche Einrichtungen“
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 18.10.2012 für das Gebiet an der 77er Straße/Wehlstraße auf Antrag gemäß § 12 BauGB des Vorhabenträgers „Wilhelm Cramer GmbH Burgdorf“ die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasst das noch unbebaute Areal an der Kreuzung 77er Straße/Wehlstraße im Ortsteil Blumlage/Altstadt mit einer Fläche von rd. 1,36 ha. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lebensmittelfrischemarktes (EDEKA) in Kombination mit hochwertigem Wohnen an der 77er Straße/Wehlstraße geschaffen werden. Mit diesem „urbanen Baustein“ sollte das Quartier der ehemaligen Heidekaserne nahezu komplett vervollständigt werden. Dieses Quartier hat sich seit den 1990er Jahren zu einem Wohn- und Dienstleistungsstandort entwickelt.
Im Jahr 2011 ist die Firma Wilhelm Cramer GmbH an die Stadt herangetreten, mit dem Ziel auf diesem Baufeld einen großflächigen Lebensmittelmarkt zu errichten. In gemeinsamen Gesprächen wurde vonseiten der Verwaltung auf das Ziel der Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe verwiesen. Nach einer Orientierungs- und Konzeptphase hat die Fa. Cramer einen Vorentwurf für einen Lebensmittelmarkt und Wohnnutzung vorgelegt.
Um aber auch anderen Investoren die Möglichkeit zu geben, ihre Ideen u.a. für den Standort 77er Straße darzulegen, hatten diese am 19.09.2012 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen die Gelegenheit ihre Planungen vorzustellen. Bei den vorgestellten Entwürfen mit vielfältigen Nutzungen hat sich das Konzept der Fa. Cramer durchgesetzt. Es bot in der Gesamtbetrachtung das schlüssigste Paket. Mit familienbetriebenen Lebensmittelmarkt und der geplanten Wohnnutzung wurde die als städtebauliches Ziel gewünschte Nutzungsmischung erreicht. Der vorgestellte Entwurf setzte an der Ecke Wehlstraße / 77er Straße deutliche Akzente und bot einen attraktiven Eingang in das Stadtquartier. Aufgrund dieses Konzeptes wurde der Aufstellungsbeschluss am 18.10.2012 zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Die Weiterentwicklung des Konzeptes hat allerdings gezeigt, dass der Investor nun mehr keine Möglichkeit mehr sieht, in seinem Projekt eine Wohnnutzung insbesondere auch entlang der 77er Straße zu integrieren und die gewünschte Mischnutzung von Wohnen und Einzelhandel zu gewährleisten. Diese noch unbebaute Fläche ist eine der letzten größeren zusammenhängenden Flächen in Innenstadtnähe, die für eine Innenentwicklung auch zu Wohnzwecken überhaupt noch zur Verfügung steht. Aus Sicht der Stadtplanung kann auf die Entwicklung von Wohnen an diesem Standort, gerade wegen der integrierten Lage und der Nähe zur Altstadt, nicht verzichtet werden. Es wird daher angeregt, den gefassten Aufstellungsbeschluss aufzuheben und in einem Interessenbekundungsverfahren Investoren zu akquirieren, die eine Mischnutzung mit integrierten hochwertigen Wohnen an diesem Standort entwickeln wollen.
Der seit 1996 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 113 „Gelände der Heidekaserne“ behält seine Gültigkeit bei. Dieser sieht für das noch freie Baufeld E ein Mischgebiet vor. Die Nutzung durch Läden ist auf das Erdgeschoss beschränkt und darf je Einheit max. 500 m² Nutzfläche erreichen. Nördlich des Lisa-Korspeter-Weges ist ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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797,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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221,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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