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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0277/14

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Blumlage / Altstadt

 

 

Bisheriges Verfahren:

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 16.05.2013 die Einleitung des Verfahrens zur  2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Braunschweiger Heerstraße/ Ost“ beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 15.10.2013 bis zum 28.10.2013 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 15.10.2013 bis zum 15.11.2013. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Der Ortsrat Blumlage/ Altstadt ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 09.07.2014 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden.

Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.15 der Stadt Celle (Stand 12.06.2014) und die zugehörige Begründung haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.08.2014 bis zum 04.09.2014 öffentlich ausgelegen.

Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.08.2014 bis zum 04.09.2014.

Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Celle „Gewerbegebiet Braunschweiger Heerstraße/ Ost“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit Schreiben vom 25.08.2014 wird teilweise entsprochen.

 

Der Stellungnahme der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade mit Schreiben vom 02.09.2014 wird teilweise entsprochen.

 

Den Einwendungen der GbR Beckmann Celle in 42697 Solingen, Kottendorfer Straße 29   mit Schreiben vom 31.08.2014  wird nicht entsprochen.

 

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Celle „Gewerbegebiet Braunschweiger Heerstraße/ Ost“ wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Ortsteil Blumlage/ Altstadt

Entfernung zum Stadtzentrum:         2,2 km

Größe des Plangebietes:11,6 ha

geplante Nutzungen:Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete

 

 

Der Rat der Stadt Celle hat am 16.05.2013 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Braunschweiger Heerstraße/ Ost“ gefasst.

 

Mit der 2. Änderung sollen die städtebaulichen Vorgaben des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes (EZK), Ratsbeschluss vom 26.08.2010, zur Entwicklung von Einzelhandelsstandorten im Stadtgebiet umgesetzt werden. Im Plangebiet sollen der Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten und der großflächige Einzelhandel ausgeschlossen werden.

 

Neue und weitere Verkaufsflächen mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten werden bei bereits genehmigten Betrieben mit Einzelhandelsnutzungen (Bestandsschutz) und bei Handwerks- und Gewerbebetrieben nur noch in einem bestimmten Umfang als definierte Ausnahme möglich sein.

 

Das Ziel der Planung ist, den Verkauf zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente auf ein innenstadtverträgliches Maß einzuschränken und die Flächen des Gewerbegebietes für produzierende Betriebe und Dienstleistungsbetriebe zu sichern.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

-nein-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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