Beschlussvorlage - BV/0281/14
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace, I. Teil der Stadt Celle "Gewerbegebiet an der B 214" im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Entwurf und öffentliche Auslegung gemäß § 3Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 3 Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat Altencelle
|
Vorberatung
|
|
|
|
21.10.2014
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
|
20.11.2014
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.12.2014
|
Bisheriges Verfahren:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 11.02.2014 bis zum 28.02.2014 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11.02.2014 bis zum 10.03.2014. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Beschlussvorschlag:
- Die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace I. Teil der Stadt Celle „Gewerbegebiet an der B 214“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
- Dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.16 Ace I. Teil der Stadt Celle „Gewerbegebiet an der B 214“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Altencelle,
Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 5 km
Größe des Plangebietes:1100 m²
geplante Nutzungen:Gewerbegebiet mit überbaubarer und nichtüberbaubarer Grundstücksfläche
Anlass des vorliegenden Änderungsverfahrens ist das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace mit dem eine Erweiterungsfläche für das Sondergebiet Abfallwirtschaft festgesetzt werden soll. Das Betriebsgelände des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle liegt innerhalb der beiden Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 16 I. T. Ace und Nr. 25 Ace. Auf dem vorderen Betriebsgelände mit dem Hauptverwaltungssitz des Abfallzweckverbandes Celle (innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace I. Teil) ist im Übergang zur ehemals offenen Landschaft eine 10 m tiefe nichtüberbaubare Grundstücksfläche festgesetzt, die nach erfolgter Festsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace mitten im zukünftig erweiterten Betriebsgelände liegen würde und dort nicht mehr zweckmäßig wäre.
Darüber hinaus würde die Fläche die überbaubaren Grundstücksflächen unnötig trennen und sinnvollen baulichen Entwicklungen entgegenstehen.
Ziel und wesentlicher Planinhalt der in Rede stehenden 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace I. Teil ist daher die Festsetzung von überbaubarer Grundstücksfläche im Gewerbegebiet. In einem Abschnitt von ca. 57 m angrenzend an den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace soll überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt werden. Nach Norden hin soll die überbaubare Grundstücksfläche auf einer Länge von ca. 70 m um eine Tiefe von 2 m erweitert werden.
Das Planziel lässt sich nicht auf der Basis des § 30 des Baugesetzbuches in Verbindung mit Befreiungen von Baugrenzen gemäß § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches erreichen. Ein Verfahren zur Änderung der Festsetzung nichtüberbaubare Grundstücksfläche ist daher erforderlich.
Der Umbau und die Erweiterung des Betriebshofes des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle soll zügig bei laufendem Betrieb der Anlage und in mehreren Bau- und Genehmigungsabschnitten erfolgen. Ein Aufstellungsbeschluss ist erforderlich, um Bauvorhaben ggf. bereits während der Planaufstellung gemäß § 33 Baugesetzbuch zu genehmigen.
Die Anhörung des Ortsrates Altencelle erfolgt gemäß § 94 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle hat seine Erweiterungspläne bereits persönlich im Ortsrat Altencelle vorgestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
105,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
8,2 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
6 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
