Beschlussvorlage - BV/0294/14
Grunddaten
- Betreff:
-
92. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle "Erweiterung der gewerblichen Baufläche an der B 214"- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGBund4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace I. Teil der Stadt Celle "Gewerbegebiet an der B 214" mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace der Stadt Celle "Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 3 Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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20.11.2014
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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27.11.2014
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Altencelle
Beschlussvorschlag:
- Die Einleitung des Verfahrens zur 92. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle "Erweiterung der gewerblichen Baufläche an der B 214" wird beschlossen (§ 2 Abs.1 BauGB).
- Die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace I. Teil „Gewerbegebiet an der B 214“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“ wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Altencelle
Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 5,3 km
Größe des Plangebietes:ca. 19 ha
geplante Nutzungen:Gewerbegebietsflächen innerhalb des Bebauungsplanes
und gewerbliche Bauflächen im Flächennutzungsplan
Die Fa. „Kurt Martens Tiefbau- und Straßenbau GmbH“ ist als heimisches familiengeführtes Tief- und Straßenbauunternehmen seit über 50 Jahren in Celle tätig und ansässig.
Seit 1991 wird das Grundstück Braunschweiger Heerstraße 115 als Betriebshof der Firma genutzt. 1996 wurde die erste Lagerhalle auf dem Grundstück errichtet. Diverse Lager- und Unterstellgebäude für Fahrzeuge, technische Geräte und Baustoffe und ein Bürogebäude mit Personalräumen wurden danach gebaut. Ein Werkstattgebäude und eine weitere Unterstellhalle sind zurzeit im Bau.
Eine nachhaltig wirtschaftende Tief- und Straßenbaufirma ist zusätzlich zu den üblichen Flächen für Schütt- und Baumaterial auch auf Lager- und Zwischenlagerflächen für Böden, Sande, Mineralgemische und Abbruchgüter aus Ziegel, Beton etc. angewiesen, um diese Güter vorzuhalten, aufzuarbeiten und weiter zu verarbeiten. Die Bewirtschaftung von Zwischenlagerflächen mit verschiedenen Materialien ist flächenintensiv.
Um der Fa. „Kurt Martens Tiefbau- und Straßenbau GmbH“ an ihrem Betriebsstandort Braunschweiger Heerstraße 115 bei steigenden Mitarbeiter- und Umsatzzahlen eine zukunftsorientierte wirtschaftliche Perspektive zu ermöglichen, ist eine Erweiterung der Gewerbegebietsfläche und eine Erhöhung der Ausnutzungsmaße geplant.
Die damit verbundenen Eingriffe in die Natur sollen auf externen Flächen kompensiert werden und insbesondere vorrangig auf dem Grundstück Klein Ottenhaus 1.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle stellt für das Vorhabengebiet gewerbliche Bauflächen, Wasserfläche, landwirtschaftliche Flächen und Fläche für die Land- und Forstwirtschaft dar. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren geändert werden und hinsichtlich der geplanten Darstellung als gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden.
Die Anhörung des Ortsrates erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens. Der Ortsrat wird im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor den jeweiligen Feststellungsbeschlüssen beteiligt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,4 kB
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