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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0339/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Auf eine weitergehende Vergabe von Bauhofleistungen an externe Unternehmen über das schon vorhandene Maß hinaus wird verzichtet.

 

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Sachverhalt:

 

Mit diesem Prüfauftrag ist oftmals die Annahme verbunden, externe Unternehmen würden Dienstleistungen wirtschaftlicher erbringen als öffentliche Betriebe. Um die Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen des Bauhofes nicht nur zu rechtfertigen, sondern auch im Rahmen eines internen  Controllings laufend  zu überprüfen,  gibt es  seit Langem  die Kosten- und  Leistungsrechnung für den gesamten Grün- und Straßenbetrieb. In fast allen Aufgabenbereichen hält der Betrieb jedem Wirtschaftlichkeitsvergleich stand. Natürlich gibt es auch Bereiche, bei denen es sich für die Stadt nicht lohnt, personelle und materielle Ressourcen vorzuhalten, weil sie entweder zu speziell sind oder in größeren Zeitabständen abzuarbeiten sind. Darüber hinaus werden Spezialmaschinen auf dem Bauhof nicht vorgehalten, sondern im Bedarfsfall angemietet (z. B. für die Unterhaltung der Wirtschaftswege etc.). Im Ergebnishaushalt werden die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen dargestellt. Im Durchschnitt werden diese Mittel zwischen 70 % und 80 % für externe Vergaben benötigt.

 

Für die Straßenunterhaltung incl. der Unterhaltung der Wirtschaftswege standen in 2013 rd. 650.000,00 € zur Verfügung. Hiervon wurden 556.000,00 € für die Vergabe an externe Unternehmer verwendet. Für die Straßenreinigung incl. des Winterdienstes standen in 2013 rd. 295.000,00 € zur Verfügung, wovon 180.000,00 € für die Vergabe von Leistungen benötigt wurden. Anhand dieser Beispiele wird deutlich, dass bereits heute vielfältige Vergaben an externe Unternehmen zum betrieblichen Alltag gehören.

 

 

Für die Erledigung der mehr oder weniger zur Routine gehörenden Aufgaben mit eigenem Personal gibt es eine Reihe von Vorteilen:

 

 

        deutlich geringerer Organisationsaufwand für den Personaleinsatz

 

        geringerer Steuerungs- und Kontrollaufwand durch Verlagerung der Verantwortung auf die Arbeitskolonnen

 

        Kostenvorteile (kein Wagnis- und Gewinnzuschlag, keine MwSt.)

 

        kurzfristige und flexible Aufgabenerledigung durch direkte Auftragserteilung

 

 

Darüber hinaus werden für verschiedene Veranstaltungen kostenfrei Dienstleistungen durch den Grün- und Straßenbetrieb erbracht. Im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung werden alle Aufgabenbereiche regelmäßig einer Kosten- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterzogen, so dass die Betriebsleiter entsprechend steuernd eingreifen können. Um auch zukünftig den vielfältigen Ansprüchen und Anforderungen gerecht zu werden, ist der Einsatz von erfahrenem und flexiblem Stammpersonal unabdingbar.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Mittelbereitstellung:

 

Im Ergebnishaushalt:

Im investiven Finanzhaushalt:

 

 

              Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

in Höhe von                                                        Euro.

 

 

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