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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0340/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Rückbau bzw. die Umwandlung der gesamten Spielplätze umzusetzen. Eine Nachfolgenutzung als Bauland ist planungsrechtlich zu prüfen und grundsätzlich anzustreben.

 

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Sachverhalt:

 

Aufgrund eines auch noch längerfristigen Ausfalls aus gesundheitlichen Gründen in der Sachbearbeitung ruht zurzeit die Bearbeitung des Spielplatzbedarfsplans. Unabhängig davon gibt es seitens der Verwaltung für einzelne Spielplätze Vorschläge für einen zeitlich befristeten Rückbau oder auch für einen gänzlichen Verzicht und die Freimachung für eine in der Regel bauliche Nutzung.

 

Dazu muss allerdings noch die planungsrechtliche Problematik gelöst werden, da fast alle Spielplätze in Bebauungsplänen festgesetzt sind. Bei einer eventuellen Nutzung als Baugrundstück könnten Einnahmen für den Haushalt erzielt werden.

 

Folgende Spielplätze sind aus Sicht der Verwaltung zur Disposition zu stellen und mindestens zurückzubauen und in eine einfache Rasen- oder Grünfläche umzuwandeln.

 

Damit können Pflege- und Unterhaltungsaufwendungen reduziert werden. Wenn es das Planungsrecht ermöglicht, eignen sich fast alle Flächen für eine bauliche Nutzung.

 

 

Altencelle

An der Nienburg Nord                                                                        761 m²

Hans-Heinrich-Warnke-Straße                                          1423 m²

Horstmannskoppel                                                                      1500 m²

 

 

Blumlage

Mestwartstraße                                                                        692 m²

 

 

Heese

Schulzestraße                                                                                    1987 m²

Kopernikusstraße                                                                        795 m²

 

 

Hehlentor

Hodenbergstraße                                                                        453 m²

 

 

Vorwerk

Raabeweg                                                                                      505 m²

Talweg                                                                                    2597 m²

 

 

Westercelle

Bruchhagen                                                                                      681 m²

Hasenkamp                                                                                    1627 m²

Zur Bünte                                                                                      472 m²

 

 

Wietzenbruch

Im Röthel, Bolzplatz                                                                        679 m²

 

 

Die verbleibenden Spielplätze erfordern schon allein aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht einen Pflegeaufwand, der aus Sicht der Verwaltung auch weiterhin erforderlich ist, um die Versorgung auch mit attraktiven Spielplätzen zu gewährleisten

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Mittelbereitstellung:

 

Im Ergebnishaushalt:

Im investiven Finanzhaushalt:

 

 

              Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

in Höhe von                                                        Euro.

 

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