Beschlussvorlage - BV/0340/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfauftrag Nr. 225 (Liste 3); Reduzierung der Spielplätze bzw. der bei deren Unterhaltung umgesetzten Standards
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
- Ziele:
- Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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13.11.2014
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Bereit
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Aufgrund eines auch noch längerfristigen Ausfalls aus gesundheitlichen Gründen in der Sachbearbeitung ruht zurzeit die Bearbeitung des Spielplatzbedarfsplans. Unabhängig davon gibt es seitens der Verwaltung für einzelne Spielplätze Vorschläge für einen zeitlich befristeten Rückbau oder auch für einen gänzlichen Verzicht und die Freimachung für eine in der Regel bauliche Nutzung.
Dazu muss allerdings noch die planungsrechtliche Problematik gelöst werden, da fast alle Spielplätze in Bebauungsplänen festgesetzt sind. Bei einer eventuellen Nutzung als Baugrundstück könnten Einnahmen für den Haushalt erzielt werden.
Folgende Spielplätze sind aus Sicht der Verwaltung zur Disposition zu stellen und mindestens zurückzubauen und in eine einfache Rasen- oder Grünfläche umzuwandeln.
Damit können Pflege- und Unterhaltungsaufwendungen reduziert werden. Wenn es das Planungsrecht ermöglicht, eignen sich fast alle Flächen für eine bauliche Nutzung.
Altencelle
An der Nienburg Nord 761 m²
Hans-Heinrich-Warnke-Straße 1423 m²
Horstmannskoppel 1500 m²
Blumlage
Mestwartstraße 692 m²
Heese
Schulzestraße 1987 m²
Kopernikusstraße 795 m²
Hehlentor
Hodenbergstraße 453 m²
Vorwerk
Raabeweg 505 m²
Talweg 2597 m²
Westercelle
Bruchhagen 681 m²
Hasenkamp 1627 m²
Zur Bünte 472 m²
Wietzenbruch
Im Röthel, Bolzplatz 679 m²
Die verbleibenden Spielplätze erfordern schon allein aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht einen Pflegeaufwand, der aus Sicht der Verwaltung auch weiterhin erforderlich ist, um die Versorgung auch mit attraktiven Spielplätzen zu gewährleisten
