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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0341/14

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung erarbeitet bis zur Sommerpause 2015 eine entscheidungsreife Gegenüberstellung in Frage kommender Organisationsformen.

 

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Sachverhalt:

 

Für das Klärwerk und den Kanalbetrieb hat die Verwaltung sich in den letzten zwei Jahren bereits mit dieser Thematik befasst. Dabei wurden auch mit externen Partnern Gespräche geführt, die aber bis heute - auch vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung - nicht zu einem positiven Ergebnis geführt haben. Deshalb ist es aus Sicht der Verwaltung folgerichtig, darüber nachzudenken, ob es für die Gesamtheit der betrieblichen Fachdienste erfolgversprechendere Lösungen geben könnte. Dazu hat sich die Verwaltung mit verschiedenen Beispielen anderer Städte auseinandergesetzt (Minden, Flensburg, Konstanz und Wolfenbüttel etc.). Bei der Abwägung der Vor- und Nachteile denkbarer anderer Organisations- und Rechtsformen zeichnet sich derzeit ab, dass ein Eigenbetrieb und mit gewissen Abstrichen eine AÖR ggf. Vorteile zu einem optimierten Regiebetrieb haben könnten. Aufgrund der Komplexität der Problematik müssen noch weitere Prüfschritte abgearbeitet werden. Darüber hinaus sollte aus Sicht der Verwaltung bei dieser wichtigen Entscheidung auch der/die zukünftige 1. Stadtrat/-rätin mit eingebunden werden. Für Anfang 2015 plant die Verwaltung, dass Vertreter anderer Städte über die jeweiligen Organisationsformen und Erfahrungen damit im zuständigen Fachausschuss berichten

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Mittelbereitstellung:

 

Im Ergebnishaushalt:

Im investiven Finanzhaushalt:

 

 

              Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

in Höhe von                                                        Euro.

 

 

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