Beschlussvorlage - BV/0347/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfauftrag Nr. 222 (Liste 3); Energieverbrauch der Straßenbeleuchtung senken
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
- Ziele:
- Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Straßenbau und Verkehr
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Vorberatung
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18.11.2014
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Bereit
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Inhalt des Konsolidierungsvorschlages ist die Reduzierung des Energieverbrauchs der Straßenbeleuchtung durch den Einsatz neuer Technik um 40 % gegenüber dem Status quo. Parallel dazu wird auch eine Erledigung der Aufgabe durch externe Unternehmen angeregt.
Zum besseren Verständnis wird im Rahmen der Stellungnahme zunächst die Funktionsweise und bisherige Einsparmaßnahmen in der Straßenbeleuchtung erläutert.
Funktionsweise und Einsparmaßnahmen der Straßenbeleuchtung
Die insgesamt 85 Einschaltbezirke werden mit Hilfe von 34 Dämmerungsschaltern (neuester Bauart) im Stadtgebiet abends ein und morgens ausgeschaltet. Bis auf den Innenstadtbereich werden aus Kostengründen schon seit etwa 1980 sämtliche 2-lampigen Leuchten im Stadtgebiet in der Zeit von 20.00 bis um 05.00 Uhr zur Hälfte abgesenkt. Die Abschaltung einzelner Bezirke/Lampen oder ähnliches ist aufgrund des Kabelnetzes nicht möglich.
Schon ab Mitte der 80er Jahre wurde auch damit begonnen, die Quecksilberdampflampen durch energiesparende Natrium-Hochdrucklampen zu ersetzen. Innerhalb der letzten 8 Jahre wurden ca. 2.400 Leuchten, die älter als 30 Jahre sind, gegen energiesparende Leuchten (ca. 60 % der bisherigen Wattage) ausgetauscht.
Auch wird seit etwa 2 Jahren die LED-Technik in einzelnen Straßen wie z. B. zukünftig im gesamten Neubaugebiet „Am Kieferngrund“ eingesetzt.
Insgesamt sind im Bestand des Stadtgebietes nur noch etwa 5 % Quecksilberdampflampen vorhanden. Der Austausch dieser restlichen Quecksilberdampflampen ist vorgesehen, bis dahin sind Restbestände für den laufenden Austausch defekter Leuchten vorhanden und müssen nicht nachbestellt werden.
Geplant wird von der Unterhaltung auch weiterhin die noch verbliebenen 400 Leuchten, die älter als 30 Jahre sind, in einem angemessenen Zeitraum auszutauschen, wenn die finanzielle Situation es erlaubt
Aus energietechnischer Sicht ist der Stromverbrauch trotz Zuwachses von ca. 80 Leuchten pro Jahr seit Jahren gleichbleibend und sogar sinkend
Der Konsolidierungsvorschlag beinhaltet darüber hinaus, dass die Erledigung der Aufgabe der Straßenbeleuchtung durch externe Unternehmen durchgeführt werden könnte.
Dieses ist bereits seit mehreren Jahren der Fall. Die überwiegenden Aufgaben im Unterhaltungsbereich (etwa 80 % der gesamten Unterhaltung) werden aufgrund von nicht vorhandenem Eigenpersonal nach VOB öffentlich ausgeschrieben.
Aufgabenerledigung der Straßenbeleuchtung durch externe Unternehmen
- Elektroarbeiten nach Hausmeistervertrag gemeinsam mit dem Fachdienst Tief- und Landschaftsbau für 1 Jahr, aber in beiderseitigem Einvernehmen auf maximal 3 Jahre verlängerbar. (Laufzeit derzeit bis maximal 31.12.2014)
Grund: Entstörungsarbeiten wie z. B. Lampenausfälle, Beschädigungsarbeiten, Beseitigung von Kabelfehlern, Leuchtenaustausch, Unterhaltungs- und Neubauarbeiten.
- Tiefbauarbeiten nach Hausmeistervertrag gemeinsam mit dem Fachdienst Tief- und Landschaftsbau für 1 Jahr, aber in beiderseitigem Einvernehmen auf maximal 3 Jahre verlängerbar. (Laufzeit bis maximal 31.08.2015
Grund: Tiefbauarbeiten für Beschädigungen, Kabelfehler, Unterhaltungs- und Neubauarbeiten
- Gesetzlich vorgeschriebene Revisionsarbeiten an den Verteilerschränken, turnusmäßig alle 4 Jahre, d. h. jedes Jahr werden anteilig ca. ¼ aller Verteilerschränke abgearbeitet
- Gesetzlich vorgeschriebene Revisionsarbeiten an den Leuchtstellen, ca. ¼ des Gesamtbestandes pro Jahr
- Standsicherheitsprüfungen an den Beleuchtungsmasten (älter als 30 Jahre), aus wirtschaftlicher Sicht werden auch LSA-Maste hinzugezogen, (Kosten: ca. 60,00 € pro Masten plus USt); die Prüfung erfolgt laufend an allen fälligen Masten (Ablauf der Standsicherheitsgarantie)
Größere Ausfälle nach Dienstschluss bis 22.00 Uhr werden von der jeweils aktuellen Elektrofirma abgearbeitet. Bei Unfällen nach Dienstschluss stellt die freiwillige Rufbereitschaft in Zusammenarbeit mit der Elektrofirma oder der Rufbereitschaft der SVO die bauliche und auch die elektrische Sicherheit her. Die Dienste der SVO werden der Stadt anschließend in Rechnung gestellt.
Zusammenfassung:
Die Straßenbeleuchtung wurde gepflegt, der Stand der Technik ist der heutigen Zeit angemessen und fortgeschritten. Weitere Verbesserungen und Verbrauchseinsparungen ergeben sich aus dem endgültigen Austausch der verbliebenen Quecksilberdampflampen, dem Einsatz neuer Leuchtmittel (sparsamere Leuchten, einzelne LED-Straßenzüge) sowie laufender Investitionen.
Wie aus der Anlage 1 ersichtlich konnte der Verbrauch durch den Einsatz neuerer Leuchten und Technik kontinuierlich gesenkt werden. Ein Anstieg der Kosten insgesamt war aufgrund der gestiegenen Strompreise nicht zu verhindern, wurde aber auf diesem Wege deutlich abgeflacht. Aktuell ist die Stadt Celle an der Ausschreibung der Stromlieferung über die KWL mbH, Hannover, beteiligt. Der Zuschlag wird nach derzeitigem Stand an einen Bieter für das vorgelegte Ökostromangebot zu erteilen sein. Für den Bereich der Straßenbeleuchtung ist das Ergebnis positiv zu bewerten, weil der Preis pro KWh etwas niedriger als der bisher geltende angeboten wurde, so dass der Haushaltsansatz für die Stromkosten entsprechend reduziert werden kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,5 kB
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