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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0103/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt:

a) den Jahresabschluss 2012 und die Entlastung des Oberbürgermeisters und

b) den Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 6.902.507,45 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

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Sachverhalt:

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2012 wurde durch den Oberbürgermeister am 02.10.2013  gem. § 129 Abs. 1 S. 2 NKomVG festgestellt. Der Jahresabschluss wurde am 07.10.2013 mit allen Anlagen einschließlich des Rechenschaftsberichtes des Fachdienstes Finanzwirtschaft dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet.

In dem vom Rechnungsprüfungsamt gem. § 156 Abs. 3 NKomVG erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 vom 16. April 2014 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt die uneingeschränkte Richtigkeit des Jahresabschlusses. Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i. V. m. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Das Jahr 2012 schließt mit dem nachstehenden Jahresfehlbetrag ab:

 

im ordentlichen Ergebnis mit -7.996.455,90 € und

 

im außerordentlichen Ergebnis mit 1.093.948,45 €

 

Jahresergebnis = Fehlbetrag -6.902.507,45 €

 

 

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2012

ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.

 

 

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