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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0303/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung formuliert.

 

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Sachverhalt:

 

Das Gelände des Kleingartenvereins Hollenkamp ist etwa 60.000 m² groß. Die Verwaltung sieht die Möglichkeit einer Vermarktung einer Teilfläche von etwa 30.000 m² für Wohnbaulandzwecke. Da vorbehaltlich der Änderung des Bebauungsplans und Anpassung des Flächennutzungsplans davon ausgegangen wird, dass aus Lärmschutzgründen ein angemessener Abstand des Wohnbaulandes zu den Tennisplätzen geschaffen werden muss, böte sich die Gelegenheit, die Kleingartenanlage auf der südlichen Hälfte des bestehenden Geländes zu konzentrieren und den Nordteil zu vermarkten. Die Kleingartenanlage würde also nicht völlig aufgegeben, sondern räumlich konzentriert. Dies erscheint lösbar, da ein erheblicher Teil der Anlage nicht verpachtet ist. Dies ist im Satellitenbild an der hohen Anzahl der Brachflächen erkennbar. Über diesen „Umzug“ müssten Gespräche mit dem Kleingartenverein geführt und u.a. ein angemessener Übergangszeitraum vereinbart werden, um dies zu realisieren. Möglicherweise würden hierbei durch den Kleingartenverein Unterstützungsleistungen, eventuell auch finanzieller Art, von der Stadt erwartet. 

Das Straßennetz im Nordteil des Geländes müsste nach Änderung des B-Plans für Wohnbaulandzwecke neu angelegt werden, da die bisherige Wegeführung nicht geeignet ist und wesentliche Infrastrukturmerkmale (Wassernetz, Strom, Gas, Telekommunikation) fehlen bzw. zeitgemäß angelegt werden müssen. Von den o.a. geschätzten 30.000 m² Wohnbauland sind etwa 25 % der Flächen für Verkehrsflächen und Straßenbegleitgrün abzuziehen, so dass eine vermarktungsfähige Fläche von 22.500 m² erwartet wird.

Bei einem angenommenen m²-Verkaufspreis von 120 € würde sich ein Rohertrag von 2.700.000 € ergeben. Der aktuelle Immobilienmarkt würde auch einen noch etwas höheren Verkaufspreis akzeptieren.

Zum Abzug zu bringen sind die Erschließungskosten. Diese können gegenwärtig nicht beziffert werden, da es keinerlei Planungen gibt, wie die Infrastruktur zweckmäßig anzulegen wäre. Zu den Planverfahren müssten über Gremienbeschlüsse entsprechende Arbeitsaufträge vergeben werden. Mit besonderen Vermarktungskosten über die bestehenden, entsprechenden hausinternen Vermarktungsressourcen hinaus wird nicht gerechnet.

Grunderwerb ist nicht erforderlich, da sich die Flächen im Eigentum der Stadt Celle befinden.

Die Nachfrage nach kommunalem Wohnbauland ist nach wie vor hoch. Es gibt im Celler Stadtgebiet insbesondere für junge Familien derzeit nur sehr wenige Möglichkeiten, Neubauten zu errichten. Im Baugebiet „Am Kieferngrund I“ gibt es nur noch wenige Restgrundstücke. Für „Am Kieferngrund II“ gibt es bereits eine Warteliste von derzeit 24 Interessenten.

In der Verwaltung besteht Einvernehmen, dass die Entwicklung und Vermarktung des 2. Abschnittes „Am Kieferngrund“ Vorrang vor dieser optionalen Maßnahme haben soll, da die Stadt hier über den Grunderwerb in erhebliche Vorleistungen gegangen ist und zunächst Erlöse aus Wohnbaulandverkäufen erzielt werden sollen.

Ein vorläufiger Zeitplan für ein weiteres Wohnbaugebiet auf dem Gelände Hollenkamp könnte folgendermaßen aussehen:

2016:                            Gespräche mit dem Kleingartenverein mit dem Ziel einer möglichst einvernehmlichen Lösung, Teilkündigung des Pachtverhältnisses mit einem angemessenen Übergangszeitraum

2017:                             Überarbeitung des Bebauungsplans und Änderung des Flächennutzungsplans

2018:                             Erschließung

ab 2019:               Vermarktung

 

 

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