Beschlussvorlage - BV/0302/14
Grunddaten
- Betreff:
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Sachstand zur Fortsetzung von Maßnahmen in der Beschäftigungsförderung von Frauen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 80.1 Wirtschaftsförderung, Immobilien und Stadtmarketing
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von kommunalen Strukturen für Arbeit und Wirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Anhörung
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03.12.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
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Anhörung
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09.12.2014
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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11.12.2014
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Sachverhalt:
Im Zuge der KGSt-Haushaltskonsolidierungsberatungen wurde unter Nr. 178 vorgeschlagen, auf die Fortführung des Projektes Frauen & Wirtschaft nach Ende der aktuellen Förderung ab dem 01.07.2015 zu verzichten und bei einer drastischen Reduzierung des Angebotsstandards ausschließlich eine beschäftigungsfördernde Beratung von Frauen auf Honorarbasis zu organisieren. Alle weiteren Maßnahmen, wie die Geschäftsführung für den Überbetrieblichen Verbund Frauen & Wirtschaft e.V., das umfangreiche Seminarprogramm und verschiedene beschäftigungsfördernde Projekte wären dann ersatzlos entfallen.
Noch im Frühjahr 2014, in der Hochphase der politischen Beratungen zu den KGSt-Konsolidierungsvorschlägen, wiesen die Signale aus der Landesregierung in die Richtung, dass sich die Förderbedingungen zur Finanzierung der Ko-Stellen Frauen & Wirtschaft ab Mitte 2015 markant verschlechtern würden. Die EU-/Landesförderquote sollte mindestens auf 60 % abgesenkt werden mit der Folge, dass sich der Eigenanteil der Stadt Celle an der Gesamtfinanzierung des Projekts deutlich erhöht hätte. Insofern schien mit dem KGSt-Konsolidierungsvorschlag das Bestreben verbunden gewesen zu sein, über eine Organisationsalternative mit erheblich reduziertem Angebot einer Kostensteigerung entgegenzuwirken und dabei zu sparen.
Seit Sommer 2014 ist nunmehr bekannt, dass sich die Landesförderrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Ko-Stellen Frauen & Wirtschaft nicht substanziell ändern werden. Die Ko-Stellen zählen aus Landessicht weiterhin zu den regional besonders bedeutsamen Projekten. Sie sind eines der wenigen Projekte, die mit dem sehr hohen 75 %igen EU-/Landesanteil gefördert werden sollen. Demzufolge würden sich die Eigenanteile von Stadt und Landkreis Celle nicht erhöhen, sondern bei jeweils 12,5 % verbleiben. Auf einem Landestreffen der Träger der Ko-Stellen am 11.11.2014 sollen die neuen Richtlinien vorgestellt werden. Aus diesem Treffen wird in der Sitzung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing berichtet.
Auf Basis der neuen Förderrichtlinien bestünde die Gelegenheit, in dem Gemeinschaftsprojekt mit dem Landkreis Celle in der neu zu beantragenden Förderperiode ab dem 01.07.2015 mit dem dann eingesetzten Geld eine erheblich größere Hebelwirkung zur Beschäftigungsförderung von Frauen zu erzielen, als wenn es sich auf eine frauenspezifische Beratung auf Honorarbasis beschränken würde.
In einem Ko-Stellen-Trägertreffen am 09.10.2014 zwischen Landkreis und Stadt Celle brachte der Landkreis nach einer Berichterstattung über die bisherige Arbeit der Ko-Stelle zum Ausdruck, dass die Verwaltung des Landkreis gewillt sei, die Ko-Stelle weiter in bisherigem Umfang zu finanzieren und dazu in der bisher bewährten Art und Weise mit der Stadt Celle zusammenzuarbeiten.
Auf der Grundlage der neuen Förderrichtlinien und des positiven Signals des Landkreises Celle sieht die Verwaltung der Stadt Celle jetzt die Möglichkeit, die Ko-Stelle nach einer erfolgreichen Antragstellung in die nächste Förderperiode zu überführen und die bestehenden Maßnahmenbereiche im Sinne einer Sicherung des Wirtschaftsstandortes Celle fortzuführen und weiterzuentwickeln.
Die Verwaltung wirbt daher in der Politik, die Antragstellung gemeinsam mit dem Landkreis Celle vorzubereiten. Als Planungsgröße wird für die Antragstellung ein jährliches Budget von bis zu 160.000 EUR vorgegeben. Dies würde einen Eigenanteil der Stadt Celle von 20.000 EUR (= 12,5 % des Gesamtbudgets wie bisher) bedeuten.
Die nötigen Geldmittel werden nach einem Ratsbeschluss in den Haushalt 2015ff eingebracht.
