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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0232/14

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Celle beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung.

 

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Sachverhalt:

Bisher zählte die Stadt Celle zu den Kommunen, die keine Niederschlagswassergebühr erhebt. Ausgelöst durch die KGSt-Untersuchungen (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) und die angespannte Haushaltslage der Stadt Celle wurde daher entschieden, diese neue Gebühr einzuführen.

Zu diesem Zweck ist die Abwasserbeseitigungssatzung als Ermächtigungsgrundlage mit entsprechenden Bestimmungen zu erweitern (siehe insbesondere § 4).

Daneben haben sich die DIN 1986 sowie die Veröffentlichungsdaten verschiedener Normen geändert. Zudem ist ein Urteil des OVG Lüneburg vom 10.01.2012 zur Zulässigkeit von Dichtheitsprüfungen und deren konkrete Ausgestaltung im Satzungstext zu berücksichtigen. Bezüge zum NWG und WHG sind dem geltenden Recht anzupassen (Nds. Wassergesetz / Wasserhaushaltsgesetz). Dazu werden Begrifflichkeiten in Einklang mit denen in den vorgenannten Gesetzen und der DIN 1986 gebracht.

 

Die beigefügte Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung orientiert sich an der Mustersatzung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit Stand Dezember 2013 (siehe Gegenüberstellung Mustersatzung und Neufassung).

 

Diese Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung bewirkt als Konsequenz eine entsprechende Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung (siehe nachfolgenden Tagesordnungspunkt).

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Ergebnishaushalt: Erhöhter Verwaltungsaufwand und Personalkosten.

Im investiven Finanzhaushalt: Kalkulierte Niederschlagswassergebühr 430.000 €.

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Gebührenbedarfsrechnung.

 

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Anlagen

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