Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0238/14-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Celle. Die Gebührensätze in § 4 bleiben unverändert.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Am 1. Oktober 2014 ist im Ausschuss öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz die Höhe des gemeindlichen Anteiles, der in den letzten Jahren mit 25 % in die Gebührenbedarfsrechnung eingeflossen ist, beraten worden.

Dieser Anteil splittet sich auf in 10 % für den überörtlichen Verkehr und zu 15 % steht er für Frontmeter, für die kein Gebührenbescheid im üblichen Sinne erstellt werden kann. Dazu zählen typischerweise Verkehrsinseln, nicht zum Anbau bestimmte Straßenabschnitte, Signalanlagen etc.

Andererseits zählen hierzu auch Parkanlagen wie bspw. die Triftanlagen, wozu die Stadt sich aber selber per Bescheid veranlagt, welches im Wege der inneren Verrechnung umgesetzt wird. Aus Gründen der Kostentransparenz soll dieses Verfahren für Grünanlagen beibehalten bleiben.

 

Darüber hinaus werden Schulen, Kindergärten und andere städt. Liegenschaften ganz normal veranlagt.

Um eine doppelte Berechnung (Teil des Gemeindeanteils von 25 % und Veranlagung per Bescheid) zu vermeiden, ist es rechtlich zulässig, den gemeindlichen Anteil auf 20 % zu reduzieren.

In der o. g. Ausschusssitzung hat die Verwaltung korrekt angemerkt, dass in der „Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle“ der gemeindliche Anteil nicht enthalten ist.

Allerdings ist der Prozentsatz des gemeindlichen Anteiles in § 3 Abs. 1 Satz 3 der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung der Stadt Celle“ fest geschrieben und muss in diesem Punkt angepasst werden.

Daher ist dieser Ergänzungsvorlage eine entsprechende Änderungssatzung beigefügt, um die notwendigen Formalien einzuhalten.

 

Der Ausschuss hat die Absenkung auf 20 % bei seiner einstimmigen Beschlussempfehlung ausdrücklich gebilligt, weil die Reduzierung des gemeindlichen Anteiles im Sachverhalt der Vorlage explizit genannt wird und im Beschlussvorschlag als enthalten empfunden wurde.

 

Diese Anpassung an die Realität kann - wie in der Gebührenbedarfsrechnung dargelegt - ohne Gebührenanhebung erfolgen. Die seit dem 01.01.2014 eingeführten Gebührensätze gelten deshalb für 2015 unverändert weiter und werden daher in der Änderungssatzung auch nicht erwähnt.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Der gemeindliche Anteil wird der Wirklichkeit entsprechend berücksichtigt, indem Teile der städtischen Liegenschaften (insbesondere die öffentlichen Grünanlagen) nur noch per Bescheid in die Berechnung einfließen. Damit erfolgt die Feststellung des Gebührenanteils der Stadt künftig ohne zweite Erfassung im nicht umlagefähigen Kostenteil (20 %).

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...