Beschlussvorlage - BV/0255/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Verbesserung und Erneuerung der Teileinrichtungen Straßenbeleuchtung und Radweg in der Welfenallee;Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung im Bereich zwischen Wilhelm-Heinichen-Ring und Fuhrberger Str./Heese.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Tief- und Landschaftsbau
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Straßenbau und Verkehr
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Vorberatung
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30.09.2014
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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27.11.2014
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gem. § 1 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1, 1. und 2. Alt., Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Celle, dass der Aufwand für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung und des Radweges in der Welfenallee, im Abschnitt zwischen Wilhelm-Heinichen-Ring und Fuhrberger Str./Heese, durch Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung gesondert ermittelt und erhoben wird.
Sachverhalt:
In den Jahren 2004 bis 2006 wurden in der Welfenallee, auf östlicher Seite, sowohl die Straßenbeleuchtung als auch der Radweg erneuert bzw. verbessert.
Im Jahr 2012 wurden diese Arbeiten ebenfalls auf westlicher Seite der Welfenallee durchgeführt.
Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut ist.
Gem. § 4 Abs. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Celle vom 14.06.2012 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbständig nutzbare Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist ein Ratsbeschluss notwendig.
