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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0328/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt mit Wirkung vom 01.01.2015 die im Sachverhalt dargestellte Änderung der Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder (= Reduzierung der Zuschüsse an Fraktionen und Gruppen um 15,- Euro je Mitglied).

 

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Sachverhalt:

 

Gem. § 57 Abs. 3 NKomVG stehen den Fraktionen und Gruppen Zuwendungen für ihre Geschäftsführung und kommunalpolitische Fortbildungsarbeit zu. In der derzeit gültigen Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder ist folgendes geregelt:

 § 7 Zuschüsse an Fraktionen und Gruppen

Die Fraktionen und Gruppen des Rates erhalten für ihre Geschäftsführung und kommunalpolitische Fortbildungsarbeit eine monatliche Pauschale von 150,-- EURO  zuzüglich eines Betrages in Höhe von 40,-- EURO  je Mitglied.“

 

Im Jahr 2014 fanden intensive Beratungen zum Haushaltssicherungskonzept (HSK) und zum 1. Nachtragshaushalt statt. Am 17.07.2014 hat der Rat das HSK und den 1. Nachtragshaushalt in der jeweils beratenden Fassung für das Haushaltsjahr 2014 mehrheitlich beschlossen. Darin enthalten ist u. a. auch eine Reduzierung der Zuschüsse an Fraktionen und Gruppen wie folgt:

 

-          Der Betrag pro Mitglied wird um 15,00 € pro Monat reduziert.

 

Beginn:   ab 01.01.2015

 

Einsparung:   15,00 € x 42 Ratsmitglieder x 12 Monate = 7.560,00 € pro Jahr

 

 

 

Infolgedessen muss die Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder ab dem 01.01.2015 entsprechend angepasst werden. Die bisherige Regelung in § 7 der Satzung soll dann wie folgt lauten:

 

§ 7 Zuschüsse an Fraktionen und Gruppen  (NEU)

Die Fraktionen und Gruppen des Rates erhalten für ihre Geschäftsführung und kommunalpolitische Fortbildungsarbeit eine monatliche Pauschale von 150,-- EURO  zuzüglich eines Betrages in Höhe von 25,-- EURO  je Mitglied.“ 

 

Hinweis: Der Haushaltsansatz beim Produktkonto 111120 – 4458110 „Erstattung an Fraktionen“ ändert sich wie folgt:

Ansatz 2014 = 34.000,-€Ansatz 2015 (neu) = 26.500,- €   

 

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Anlagen

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