Beschlussvorlage - BV/0349/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Medienarbeit in den Celler Grundschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Schulausschuss
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Vorberatung
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19.11.2014
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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27.11.2014
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Beschlussvorschlag: Es wird angestrebt, die IT-Ausstattung der Celler Grundschulen in den kommenden Jahren auf der Grundlage eines medienpädagogischen Konzepts bedarfsgerecht anzupassen. Die Verwaltung wird gebeten, mit den Grundschulen Gespräche zu führen, um eine bedarfsgerechte Verbesserung der Medienausstattung an den einzelnen Schulen zu erreichen und die hierfür erforderlichen zusätzlichen Mittel über einen Nachtragshaushalt 2015 anzumelden.
Sachverhalt:
Die Ausstattung mit Sachmitteln obliegt gemäß § 101 Niedersächsischem Schulgesetz (NSchG) dem Schulträger. Bereits im Schuljahr 2013/14 wurde von der Verwaltung ein Arbeitskreis EDV-Ausstattung und Systembetreuung in den Grundschulen mit einem Vertreter der Schulleiter und externen Beratern eingerichtet.
Zielsetzung ist die aktuelle Situation in den Grundschulen zu erfassen und der inzwischen größer gewordenen Bedeutung der PC-Ausstattung im Grundschulbereich Rechnung zu tragen. Inzwischen wurden mit 6 Grundschulen (GS Waldweg, GS Vorwerk, GS Bruchhagen, GS Klein Hehlen, GS Nadelberg und Katholische GS) Gespräche geführt, um die aktuelle Situation im Einzelfall zu betrachten. Dabei wurden folgende Punkte besprochen:
- Hardwareausstattung
- Systembetreuung
- Softwarelizenzen
- eingesetzte Lernsoftware
- Internetfilter
- Virenscanner
1. Hardwareausstattung
Den Grundschulen stehen keine gesonderten Haushaltsmittel für die Beschaffung von Hardware zur Verfügung. Die im Finanzhaushalt zur Verfügung stehenden 15 € pro Schüler werden vor allem für die Ersatzbeschaffung von Klassenmöbeln benötigt. Die größte Grundschule erhält z. B. im Finanzhaushalt ca. 5.100 €. Ein Satz höhenverstellbare Schülertische und -stühle kostet zurzeit ca. 5.700 €. Dies bedeutet, dass in der Regel aus dem Schulbudget keine Rechner beschafft werden können, da hierfür die Haushaltsmittel nicht auskömmlich sind.
Es werden aber regelmäßig ausgesonderte (ca. 5 Jahre alt) Verwaltungsrechner an die Schulen ausgegeben. Darüber hinaus werden auch Spenden von Firmen verwendet.
Ein Teil der Grundschulen würde gern Smart-Boards im Unterricht einsetzen. Gerade an den gemischt genutzten Schulstandorten wurden hier sehr positive Erfahrungen gemacht. Dies trifft auch für die Grundschule Waldweg zu, die im Rahmen des Comenius- Projektes ein Smart-Board beschaffen konnte. Für den Erwerb von Smart-Boards konnten von der Stadt Celle bisher keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Für drei Schulen wurden in 2013 im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Server beschafft, was die Systembetreuung, die Installation neuer Rechner sowie die Wartung erheblich vereinfacht hat. Die beabsichtigte Ausstattung von drei weiteren Schulen mit einem Server konnte in 2014 aus Haushaltskonsolidierungsgründen nicht umgesetzt werden.
2. Systembetreuung
Im Haushalt 2015 sind 12.000 € für diesen Zweck veranschlagt worden. Davon werden ca. 11.000 € (4,68 € pro Schüler) vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Die Zuwendung des Landes setzt grundsätzlich voraus, dass die kommunalen Schulträger noch einmal dieselbe Summe zur Verfügung stellen. Der Betrag wurde jedoch in den letzten Jahren im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eingespart, da die Schulen die Systembetreuungsmittel in den vergangenen Jahren nicht ausgeschöpft hatten. Bei einem Ausbau der EDV-Ausstattung müssten hier voraussichtlich mehr Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
3. Softwarelizenzen
Haushaltsansatz für 2015: 7.000 €
Für die Programme Grundschuldiagnose (Test und Diagnose zum Lernstand) und Antolin (Programm zur Leseförderung) hat die Stadt als Schulträger in Absprache mit den Schulen eine Schulträgerlizenz erworben, die kostengünstiger ist als Einzellizenzen für jede Schule.
Ein FWU-Rahmenvertrag ermöglicht bereits 6 Schulen regelmäßig aktuelle Software der Fa. Microsoft (Windows Professional Edition und Windows Server) zu nutzen. Das Lizenzmodell basiert auf der Anzahl der Vollzeitlehrerstellen der jeweiligen Schule. Die Lizenzsituation an den anderen Standorten ist ganz unterschiedlich.
Internetfilter
Um die Schüler vor jugendgefährdenden Websites zu schützen, ist aus Sicht des Schulträgers der Einsatz eines Internetfilters zwingend erforderlich. Aktuell setzt erst ein Teil der Grundschulen einen Internetfilter ein, der aus dem Schulbudget finanziert wird. Die Kosten für eine Schullizenz liegen z. B. zurzeit bei ca. 145 € jährlich für den Time-for-Kids-Schulfilter plus. In den bisherigen Gesprächen mit den Schulen wurde vereinbart, dass an unterschiedlichen Standorten Produkte verschiedener Anbieter getestet werden. Nach Auswertung der Testphase muss entschieden werden, ob auch kostenfreie Produkte zum Einsatz kommen können oder die Möglichkeit der Beschaffung einer Schulträgerlizenz ins Auge gefasst wird. Diese würde je nach Laufzeit (1 bis 3 Jahre) für alle 15 Schulen insgesamt ca. 4.000 € bis 10.000 € kosten.
Virenschutz
Zurzeit wird vor allem der kostenfreie Virenschutz der Firma Microsoft genutzt. Wird ein Server eingesetzt, ist dies nicht mehr möglich. Da der Einsatz eines Servers die Wartung und Systembetreuung der Einzelrechner erheblich erleichtert, ist dies gerade an größeren Schulen sinnvoll. Die Beschaffung einer Schulträgerlizenz, z.B. von der Firma G Data kostet für ein Jahr ca. 5.000 €, für 2 Jahre ca. 7.500 € und für 3 Jahre ca. 9.500 €.
Lernsoftware
In den letzten Jahren ist der Einsatz von Lernsoftware selbstverständlich geworden, die auch regelmäßig aktualisiert werden muss. Der Einsatz von entsprechenden Programmen ersetzt jedoch nicht die herkömmlichen Lernmittel. Die von den Grundschulen eingesetzten Programme werden aus dem Lern-und Lehrmitteletat des Schulbudgets gekauft. Von Seiten der Schulleiter wird daher vorgeschlagen, das Schulbudget jährlich um 200 € aufzustocken, um der veränderten Situation gerecht zu werden.
Geplantes Vorgehen
Es ist beabsichtigt, dass der Schulträger, ggfls mit Unterstützung von weiteren Mitgliedern der Arbeitsgruppe mit jeder Schule ein Gespräch führt, um herauszufinden, wie in der jeweiligen Schule mit den neuen Medien gearbeitet wird.
Es geht nicht darum, für alle 15 Grundschulen einheitliche Standards festzulegen, sondern vielmehr um eine bedarfsgerechte Verbesserung der Ausstattung für jede einzelne Schule. So wird z. B. nicht an jeder Schule mit Smartboards gearbeitet werden.
Anliegend ist die Arbeitsfassung eines Medienkonzeptes beigefügt, auf das sich voraussichtlich alle Celler Grundschulen einigen werden. Der Schulträger sieht sich in der Verantwortung, die Schulen bei der Umsetzung dieses Medienkonzepts zu unterstützen und je nach Bedarf die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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63 kB
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