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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0380/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt gem. § 117 NKomVG die außerplanmäßige Auszahlung in Form einer zusätzlichen Investition in Höhe von 25.000,- € für die Ertüchtigung des Küchenhauses der  Begegnungsstätte (365100/0960381/7871157). Die Deckung erfolgt aus der abgeschlossenen Maßnahme GS Hehlentor, Sanierung der Turnhalle (211000/0960305/7871108).

 

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Sachverhalt:

Das ehemalige Küchenhaus des Ensembles im Französischen Garten wurde während der Sanierungsarbeiten am und im Schlösschen übergangsweise als Ausweichquartier genutzt. Inzwischen ist die Sanierung abgeschlossen. Da im Dachgeschoss des Schlösschens kein zweiter Fluchtweg vorhanden ist bzw. dieser nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten hergestellt werden kann, ist aufgrund der Brandschutzvorschriften eine dauerhafte Unterbringung der Kinder nicht möglich. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, das ehemalige Küchenhaus weiter für die Zwecke der Kita zu nutzen.

 

Die Kosten für einen entsprechenden Umbau liegen bei 65.000,- €. Ein Großteil kann aus den noch vorhandenen Restmitteln der vorübergehenden Ertüchtigung dieses Gebäudes verwendet werden.

 

Für die verbliebenen Mittel ist im Finanzhaushalt gem. § 117 NKomVG für die Maßnahme eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 25.000,- € zu beantragen. 

 

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