Beschlussvorlage - BV/0103/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2012, die Entlastung desOberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012 und Ergebnisverwendungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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03.12.2014
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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11.12.2014
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Sachverhalt:
Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2012 wurde durch den Oberbürgermeister am 02.10.2013 gem. § 129 Abs. 1 S. 2 NKomVG festgestellt. Der Jahresabschluss wurde am 07.10.2013 mit allen Anlagen einschließlich des Rechenschaftsberichtes des Fachdienstes Finanzwirtschaft dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet.
In dem vom Rechnungsprüfungsamt gem. § 156 Abs. 3 NKomVG erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 vom 16. April 2014 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt die uneingeschränkte Richtigkeit des Jahresabschlusses. Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i. V. m. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Das Jahr 2012 schließt mit dem nachstehenden Jahresfehlbetrag ab:
im ordentlichen Ergebnis mit -7.996.455,90 € und
im außerordentlichen Ergebnis mit 1.093.948,45 €
Jahresergebnis = Fehlbetrag -6.902.507,45 €
Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2012
ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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824,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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2 MB
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