Beschlussvorlage - BV/0275/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung der Veranstaltungsreihe "Eine kleine Hofmusik" an die CD-Kaserne gGmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Kultur
- Zuständigkeit:
- (Dr. Susanne Schmitt)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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23.10.2014
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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11.12.2014
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Sachverhalt:
Die Liste 3 der KGST-Konsolidierungsvorschläge („Vorschläge sollen konzeptionell weiter ausgearbeitet werden“) enthält den Auftrag an die Verwaltung, bezüglich der „Kleinen Hofmusik“ auch bei einem Verbleib der Aufgabe bei der Stadt mit der CD-Kaserne über weitere Kooperationsmöglichkeiten zu sprechen.
Dies ist mit folgendem Ergebnis geschehen:
Die CD-Kaserne möchte die Veranstaltung nicht vollständig in eigene Trägerschaft übernehmen. Ein Wechsel der „Intendanz“ käme nicht in Frage, weil die ursprüngliche Intention aufgrund fehlender Erfahrungswerte verloren gehen könne. Auch könne die CD-Kaserne die Veranstaltungsreihe nicht günstiger realisieren, obwohl sie über Equipment und Personal verfüge (Bestuhlung, Tontechnik, Transportfahrzeug), das der Fachdienst 41 bisher speziell für die Veranstaltungsreihe anmieten musste. Sie müsse ähnliche Preise wie der „freie Markt“ anbieten, zudem wolle sie nicht in Konkurrenz zu entsprechenden Celler Fachfirmen treten.
Herr Thomsen bot die CD-Kaserne allerdings als Kooperationspartner bei der Drittmittelakquise an. Voraussetzung wäre allerdings, dass die komplette Buchführung für die „Kleine Hofmusik“ aus dem städtischen Haushalt heraus genommen und bei der CD-Kaserne angesiedelt würde.
Die Verwaltung schätzt die hohe Kooperationsbereitschaft der CD-Kaserne sehr. Sie hält eine Zusammenarbeit bei diesem Projekt allerdings nicht für sachdienlich, denn:
- Wir könnten unsere eigenen Haushaltsmittel nicht mehr selber bewirtschaften.
- Wir können nicht steuern, welche Förderinstitutionen angesprochen werden, und müssten befürchten, in Konkurrenz zu Kultureinrichtungen zu treten, die wir selber fördern.
- Es könnte unklar bleiben, wer eigentlich Veranstalter ist (u.a. für Haftung sowie Steuern und andere Abgaben).
Durch Einsparung der Kosten für ein Neujahrskonzert (das Schlosstheater wird eines veranstalten) kann der FD 41 auch im Jahr 2015 eine attraktive „Hofmusik“ durchführen.
