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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0278/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung formuliert.

 

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Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde beschlossen, künftig für den Besuch von Ausstellungen in der Synagoge Eintritt zu erheben. In den Konsolidierungsgesprächen wurde festgehalten, dass bei einem Eintritt in Höhe von 2,- bis 3,- €  geschätzt 3.000,- €  im Jahr eingenommen werden könnten. Zwar könnte dies angesichts der guten Besucherzahlen (6.577 im Jahr 2013) für zu niedrig gehalten werden, allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Eintritt nicht für den eigentlichen Synagogenraum, sondern „nur“ für den Ausstellungsbereich erhoben werden soll. Entsprechende Erfahrungen bleiben abzuwarten.

 

Derzeit ist die Synagoge 25 Stunden in der Woche geöffnet: 10 Stunden in der Beaufsichtigung durch eine städtische Mitarbeiterin und 15 Stunden im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung, getragen von der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit.

 

Diese Mitarbeiterin dürfte jedoch keine Eintrittsgelder für die Stadt vereinnahmen (Die Dienstanweisung für das Finanzwesen sieht die Vergabe eines Handvorschusses nur an städtische Mitarbeiter vor).

 

Das Arbeitsverhältnis endet am 17.3.2015. Geeignete Personen sind zunehmend schwieriger zu finden. Daher hat der zuständige Fachdienst für den Stellenplan 2015 eine zusätzliche Aufsicht  im Umfang von 15 Wochenstunden beantragt. Bei einer Eingruppierung in die EG 3 Stufe 3 würde dies pro Jahr Arbeitgeber-Gesamtkosten in Höhe von 14.159,66 € verursachen, die allerdings im Jahr 2015 nur anteilig anfallen würden (ca. 9.400,- €).

 

 

 

Die Verwaltung sieht nunmehr drei Alternativen:

 

-          Für den Besuch der Ausstellungen in der Synagoge wird zum nächst möglichen Zeitpunkt Eintritt erhoben. Der entsprechend ergänzte Gebührentarif des Stadtarchivs befindet sich in der Anlage (siehe dort Pos. 8 und 9).  Die Öffnungszeiten der Synagoge werden auf 10 Wochenstunden zurück gefahren und allein durch die dort tätige städtische Mitarbeiterin abgedeckt (dies wäre allerdings angesichts des hohen auch internationalen Besucherinteresses kontraproduktiv und sicherlich nicht im Sinne der christlich-jüdischen Verständigung)

 

-          Für den Besuch der Ausstellungen in der Synagoge wird gem. Anlage zum nächst mögliche Zeitpunkt Eintritt erhoben. Die Stadt Celle ermöglicht eine zusätzliche Beaufsichtigung im Umfang von 15 Wochenstunden.

 

-          Der Rat der Stadt Celle entscheidet, von der Umsetzung dieser Maßnahme gänzlich abzusehen und auch künftig keinen Eintritt in die Ausstellungsräume der Synagoge zu erheben. Damit wären allerdings die aktuellen Öffnungszeiten auch nicht festgeschrieben, da diese von der Verfügbarkeit weiterer „Ein-Euro-Kräfte“ abhingen.

 

Anstelle eines Eintrittsgeldes könnte aber offensiv für Spenden geworben und an prominenter Stelle ein nicht zu übersehender Spendenkasten aufgestellt werden mit etwa folgendem Text in Deutsch und Englisch:

 

Bei der Synagoge Celle mit den zugehörigen Ausstellungsräumen handelt es sich um eine Gedenkstätte und einen Lernort. Wir haben uns die Aufgabe gestellt, die Geschichte der jüdischen Gemeinde Celle zu erforschen, darzustellen und daran zu erinnern. Darüber hinaus führen wir mit den wechselnden Ausstellungen in die jüdische Geschichte allgemein und in viele Facetten des jüdischen Lebens und Kultur ein. Wir erheben keinen Eintritt, bitten aber um eine Spende in Höhe von 3,00 Euro, um diese Arbeit zu unterstützen und in Zukunft zu ermöglichen.“

 

Eine ähnliche Vorgehensweise wurde für das Haus der Wannsee-Konferenz gewählt.

 

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Anlagen

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