Beschlussvorlage - BV/0278/14-1
Grunddaten
- Betreff:
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Erhebung von Eintrittsgebühren für Ausstellungen in der Synagoge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Kultur
- Zuständigkeit:
- (Susanne McDowell)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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11.12.2014
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Sachverhalt:
Die Problematik des o.a. KGSt-Vorschlags wurde in der Kulturausschusssitzung am 23.10.2014 eingehend erörtert.
Auf den Vorschlag aus dem Ausschuss, ehrenamtliche Personen einzusetzen, erwiderte die Verwaltung, dass sie aus Erfahrungen von KELLU wisse, dass ehrenamtliche Personen gern Projekt bezogene Arbeit mit einem selbst bestimmten Zeitfaktor wahrnehmen würden. Da Ehrenamtliche nicht täglich oder regelmäßig Aufsicht führen wollen, sei in diesem Falle eine Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen leider nicht realisierbar. Die FDP-Fraktion wies darauf hin, dass die Dienstanweisung für das Finanzwesen veränderbar sei. Sie bat die Verwaltung, zu prüfen, ob nicht Mitmenschen von Amtswegen beauftragt werden können, bestimmte Leistungen wie das Kassieren von Eintrittsgeld zu erbringen. Die Fraktion Die Linke.BSG setzte sich für eine Beibehaltung der Öffnungszeiten der Synagoge ein, während die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN den Vorschlag der Verwaltung befürwortete, offensiv mit Hilfe eines Spendenkastens Einnahmen zu erzielen.
Von einem beratenden Mitglied wurde darauf aufmerksam gemacht, dass eine Bringschuld bestehe und es sich um einen exzeptionellen und emotionalen Ort handele, nämlich um die einzige erhaltene Synagoge Norddeutschlands. Von einem anderen beratenen Mitglied wurde daraufhin gewiesen, dass ein Spendenappell bei Besuchern von eintrittsfreien Orten des Gedenkens gern befolgt werde.
Abschließend stimmten die Ausschussmitglieder über folgende zwei Beschlussempfehlungen für den VA und Rat wie folgt ab:
a) Mit 2 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen lehnten die Mitglieder den Vorschlag aus dem Ausschuss ab, die Verwaltung möge noch einmal mit dem Job-Center Celle verhandeln. Falls der Einsatz einer Ein-Euro-Kraft nicht möglich sei, soll auf die Erhebung von Eintritt verzichtet werden und eine offensiv positionierte und mit einem pädagogisch aufgearbeiteten Text unterstütze Spendenbox aufgestellt werden.
b) Mit 5 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen empfahlen die Ausschussmitglieder, die Verwaltung möge noch einmal mit dem Job-Center Celle verhandeln. Falls doch Eintritt durch eine Ein-Euro-Kraft erhoben werden dürfe, soll im Verwaltungsausschuss eine nochmalige Überprüfung dieses KGSt-Vorschlags erfolgen.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich nochmals Kontakt mit dem Jobcenter Celle aufgenommen. Die Möglichkeit von Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs für Harz IV-Empfänger) wird im Sozialgesetzbuch II, § 16 d geregelt. In Arbeitsgelegenheiten (AGH) dürfen nur zusätzliche Arbeiten verrichtet werden, die ohne diese Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würden. Sobald eine rechtliche Verpflichtung vorliegt, sind Arbeiten im Sinne des Sozialgesetzbuches nicht förderfähig. Eine rechtliche Verpflichtung wird dann bestehen, wenn der Rat beschließt, Eintritt in der Synagoge zu erheben und diesen u. a. von der/dem in der AGH beschäftigten Mitarbeiter_in kassieren lässt.
Nach den Weisungen der Bundesarbeitsagentur sind gerade in Hinblick auf die Zusätzlichkeit strenge Maßstäbe anzulegen. Diese Zusätzlichkeit (Ermöglichung durch den Einsatz eines Mitarbeiters in einer AGH zusätzliche Öffnungszeiten anzubieten) besteht nicht mehr, wenn der Besuch von Ausstellungsräumen der Synagoge kostenpflichtig wird.
An der Fertigung der Vorlage hat der Fachdienst Recht mitgewirkt.
