Beschlussvorlage - BV/0316/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Wochenmarktgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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13.11.2014
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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27.11.2014
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
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Beschlussvorschlag:
1) Der Rat der Stadt Celle beschließt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Änderung der Wochenmarktsatzung erfolgt.
2) Der Rat der Stadt Celle beschließt, dass eine neue Kalkulation der Gebühren im ersten Halbjahr 2015 erfolgen soll.
Sachverhalt:
Die letzte Gebührenanpassung wurde im September 2013 vorgenommen. Seitens des Fachdienstes 20 wurde eine aktuelle Gebührenkalkulation für die Standplätze erarbeitet. Nach § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetz sind für die kostenrechenden Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Dabei soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Die Gemeinden und Landkreise können niedrigere Gebühren erheben oder von Gebühren absehen, soweit daran ein öffentliches Interesse besteht. Mit der letzten Änderungen der Wochenmarktsatzung im Jahre 2013 wurden die Gebühren für den Marktverkehr angepasst.
Die aktuelle Gebührenbedarfsrechnung basiert maßgeblich auf den Werten des Jahres 2013 und unter Berücksichtigung eines Kostendeckungsgrades von 80%. Wesentlichen Einfluss auf die Gebühr haben die Personalkosten sowie die inneren Verrechnungen. Da der Frontmetermaßstab als Verteilungsgrundlage dient, führt eine Reduzierung dieser Größe zu höheren Kosten je Meter. Der tatsächliche Kostendeckungsgrad lag im Jahr 2013 bei rund 68%.
Zusammensetzung der Marktkosten:
2013 Stand 10/2014 %
Personalkosten66.318,55 €78.504,16 €18,37
Sachkosten 655,20 € 655,20 € 0,00
Kalkulatorische Kosten 3.275,14 € 3.275,14 € 0,00
Innere Verrechnung52.785,05 € 58.971,90 €11,72
Summe 123.033,94 € 141.406,40 €
Die wesentlichen Gebührenänderungen für die einzelnen Märkte stellen sich wie folgt dar:
seit 26.09.2013 ab 2014 %
Dauerzuweisungen
2 Markttage
Innenstadt196,66 €249,27 €26,75
Heese142,43 €197,56 €38,71
Westmarkt
Dauerzuweisungen
1 Markttag
Innenstadt 98,33 €124,63 €26,75
Heese 71,22 € 98,78 €38,70
Westmarkt 58,13 € 75,56 €29,98
Tageszuweisungen
Innenstadt 2,71 € 3,18 €17,34
Heese 2,19 € 2,68 €22,37
Westmarkt 1,93 € 2,23 €15,54
Technische Infrastruktur
Innenstadt0,19 € je KW/h 0,21 €KW/h10,53
(Stromversorgungssystem)
Die Gebühr für die technische Betreuung der Wochenmärkte in Höhe von 0,02 KW/h bleibt bestehen.
Um das vom Rat beschlossene Ziel eines Kostendeckungsgrades von 80 % zu erreichen, wäre die Anpassung der Gebühren erforderlich.
Die Kalkulation zeigt, dass die Gebühren prozentual deutlich gestiegen sind. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die Personalkosten um 18,37 % und die Inneren Verrechnungen um 11, 72 % erhöht haben. Des Weiteren wurde die Erfassung der Frontmeter geändert. Diese wurde bisher monatlich erfasst. Ab 2014 wurden die belegten Frontmeter wöchentlich erfasst. Die Umstellung führt zu einer detaillierten Betrachtung der Belegungszahlen und ermöglicht dadurch eine noch exaktere Kalkulation der Gebühren.
In der aktuellen Kalkulation sind noch nicht die Kosten für die reduzierte Reinigung der Marktflächen durch Fachdienst 67 berücksichtigt. Diese Verfahrensweise wurde erst im zweiten Halbjahr 2014 erprobt und hat sich dabei bewährt. Durch die verminderte Reinigungsleistung reduzieren sich die Kosten bei den Inneren Verrechnungen. Das wiederum könnte sich positiv auf die Gebühren auswirken.
Da sich die Gebühren für den Wochenmarkt aus den oben genannten Gründen deutlich erhöhen würden und kostenreduzierende Faktoren zu diesem Zeitpunkt noch nicht berücksichtigt werden können, wird vorgeschlagen, die Anpassung der Gebühren im ersten Halbjahr 2015 vorzunehmen.
(Stephan Kassel)
Stadtrat
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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16 kB
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3
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(wie Dokument)
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19,5 kB
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