Mitteilungsvorlage - MV/0397/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zum Antrag Nr. 43/2014 der CDU-Fraktion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 04 Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Anhörung
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03.12.2014
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Anhörung
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Sachverhalt:
Zu den Fragen im Antrag Nr. 43/2014 der CDU-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
zu 1.)
Der Haushaltsansatz in Bezug auf die Gewinnausschüttung der Stadtwerke ist im Nachtragshaushalt 2014 auf Vorschlag der Verwaltung erhöht und vom Rat beschlossen worden. Die mehrheitliche Weisung des Verwaltungsausschusses vom 29.04.2014 sah vor, vom Bilanzgewinn 2013 der Stadtwerke in Höhe von EUR 1.518.984,16 lediglich eine Gewinnausschüttung an die Stadt Celle von brutto EUR 500.000,00 vorzunehmen und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.018.984,16 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Begründung für die geringere Ausschüttung ist der Vorlage Nr. BV/0087/14 und dem Protokoll des Verwaltungsausschusses vom 29.04.2014 zu entnehmen. Zum Zeitpunkt des Beschlusses des Verwaltungsausschusses galt noch der Ursprungshaushalt!
Die Begründung für den Ansatz im Nachtragshaushalt, der einmalig höher sein sollte als der Bilanzgewinn des Vorjahres, hat der Oberbürgermeister in der Juli-Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke vorgetragen. Dessen einhellige, abweichende Empfehlung, die von der Verwaltung nach intensiver Aussprache in der Sitzung geteilt wurde, ist in die u. g. Tabelle eingearbeitet.
Aktuell ist in Absprache mit Frau Beyer vorgesehen, am 12.12.2014 nur den bereits vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Betrag (= brutto EUR 500.000,00) auszuschütten. Die Gesellschafterversammlung ist für den 11.12.2014 eingeladen. Wegen des Prüfauftrags zwecks Optimierung auf Basis eines BgA Kita wurde im Mai 2014 in der Gesellschafterversammlung auf Wunsch der Stadtkämmerin noch keine Entscheidung getroffen. Diese soll jetzt nachgeholt werden. Spätestens Ende 2014 sollen alle Unterlagen zu Vor- und Nachteilen eines BgA Kita vorliegen. Das Thema soll im Januar 2015 im Verwaltungsausschuss beraten werden. Ggf. kann es nach Abwägung zu Veränderungen bei der Höhe der Ausschüttungen in 2015 kommen. Positiv ist, dass das Ergebnis 2014 der Stadtwerke absehbar besser ausfallen wird als ursprünglich erwartet, sodass zumindest der Bruttobetrag der Ausschüttung höher ausfallen könnte als EUR 1.700.000,00. Die nachfolgende Tabelle ist noch ohne die steuerlichen Auswirkungen eines BgA Kita gerechnet. Die Beträge in der Tabelle sind nicht gerundet. Die Verwaltung empfiehlt, aus heutiger Sicht den Ansatz 2015 in Höhe von EUR 2.491.600,00 unverändert zu lassen.
Stadtwerke Celle GmbH | Ausschüttung brutto | KapErtrSt+Soli Hoheitsvermögen *15,825% | netto bei Stadt | Verschlechterung Verbesserung Ursprungshaushalt | ||
Ausschüttung in 2014 ursprünglich geplant | 1.700.000,00 € | 269.025,00 € | 1.430.975,00 € |
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VA-Beschluss vom 29.04.2014: Ausschüttung 2014 | 500.000,00 € | 79.125,00 € | 420.875,00 € | -1.010.100,00 € | ||
für Nachtrag 2014 eingeplant | 2.150.000,00 € | 340.237,50 € | 1.809.762,50 € | 378.787,50 € | ||
Erhöhung der Ausschüttung nach Empfehlung des Aufsichtsrates | 1.760.000,00 € | 278.520,00 € | 1.481.480,00 € | 50.505,00 € | ||
Ausschüttung 2015 gemäß Mittel- fristplanung | 1.700.000,00 € | 269.025,00 € | 1.430.975,00 € |
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geplante Teilverschiebung “Rest 2014“ auf 2015 | 1.260.000,00 € | 199.395,00 € | 1.060.605,00 € |
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geplante Ausschüttung 2015 Stand: November 2014 |
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| 2.491.580,00 € |
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* TEUR 2.150 abzüglich der auf die Aufdeckung der stillen Reserven (Avacon AG) entfallende Gewerbesteuer i. H. v. rund EUR 390.000,00 | ||||||
zu 2.) Fragen 1. bis 3.
Die jeweils aktuellen Beträge wurden berechnet und in die Veränderungslisten eingepflegt. Die Summe errechnet sich aus erwarteten Ausschüttungen (jeweils netto nach Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätsbeitrages) der KBA in Höhe von rund EUR 820.900,00, der E.ON AG in Höhe von rund EUR 986.900,00 und der SVO Holding GmbH in Höhe von rund EUR 1.914.300,00. Während die Dividenden der E.ON AG eher konservativ berechnet wurden, liegen der Verwaltung in Bezug auf die SVO Holding GmbH und Avacon AG Informationen zum erwarteten (besseren) Ergebnis vor. Ursprünglich war auch hier auf Basis der Finanzplanung mit deutlich geringeren Beträgen zu kalkulieren. Die neue Zuordnung der bisher im Hoheitsvermögen gehaltenen Avacon-Aktien in den BgA Union dient der steuerlichen Optimierung und Ergebnisverbesserung und wird in der Januar-Sitzung des Verwaltungsausschusses detaillierter dargelegt.
Zu 3.)
Siehe beigefügte Tabelle zur Entwicklung der Zinsen und ähnlicher Finanzerträge.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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197,6 kB
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