Beschlussvorlage - BV/0399/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung für den Ersatzpavillon Grundschule Bruchhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.12.2014
|
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gem. § 117 NKomVG die überplanmäßige Auszahlung in Form einer zusätzlichen Investition in Höhe von 150.000 € für die Errichtung des Ersatzpavillons der Grundschule Bruchhagen (211000/0960019/7871026). Die Deckung erfolgt aus den abgeschlossenen Sanierungsmaßnahmen der Turnhallen an der Grundschule Hehlentor (211000/0960305/7871108) und GHS Heese-Süd (211000/0960307/7871110).
Sachverhalt:
Wie bereits bekannt, muss der alte Pavillon an der Grundschule Bruchhagen aufgrund der Asbestbelastung abgerissen werden und durch einen Neuen ersetzt werden.
Bei der ursprünglichen Ermittlung der Investitionskosten wurde ein Kauf-Container-System zugrunde gelegt. Dieses System wäre für eine Lebensdauer von etwa 5 bis 10 Jahre angemessen. Damit wären jedoch lediglich die einfachsten funktionalen Grundanforderungen an die Nutzung erfüllt. Da es nicht unwahrscheinlich ist, dass das Gebäude auch länger schulisch genutzt wird, sollte das Gebäude - abweichend von der ursprünglichen Kostenschätzung - in einer Bauweise ausgeführt werden, die auch bei einer Lebensdauer von 20 bis 50 Jahren angemessen erscheint. Mit der nun zugrunde gelegten Stahlsystembauweise wäre ebenfalls die angestrebte kurze Bauzeit zu erreichen.
Darüber hinaus wären aber auch andere für die Nutzung wichtige Anforderungen erreichbar (z. B. angemessener Schallschutz, sommerlicher Wärmeschutz, angemessenes Innenraumklima). Zwar ist auch weiterhin geplant, das Gebäude in einem einfachen Standard zu realisieren, aber es könnte zumindest eine Gestaltungsqualität erreicht werden, die auch einer längeren Nutzungsdauer noch angemessen erscheint.
Aufgrund der sich verschärfenden Situation hinsichtlich der Aufnahme von Flüchtlingen sind die Anbieter von Systemgebäuden auftragsmäßig für die kommende Zeit sehr gut ausgelastet. Auch wenn die Leistungen natürlich entsprechend der einschlägigen Vergabevorschriften ausgeschrieben werden, ist nicht mehr damit zu rechnen, dass sehr günstige Angebotspreise erzielt werden können. Auch deshalb erscheint die ursprüngliche Kostenprognose als zu optimistisch.
Für die verbliebenen Mittel ist im Finanzhaushalt gem. § 117 NKomVG für die Maßnahme eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 150.000 € bereitzustellen.
