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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0003/15

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Beratungsfolge

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Ziele:  Steigerung des bürgerschaftlichen Engagements

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Neufassung der Ehrungsrichtlinien entsprechend der nachstehend geschilderten Darstellung und der beigefügten Anlage.

 

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Sachverhalt:

 

Die KGSt. hatte im Rahmen ihrer Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung auch angeregt, über eine Neukonzeption der Sportlerehrung nachzudenken.

 

Verschiedene Vorschläge wurden in den Sportausschusssitzungen diskutiert; zuletzt am 13.11.2014.

 

Allen Vorschlägen war gemein, dass für eine Neuausrichtung eine Reduktion des Umfanges der zu Ehrenden unabdingbar ist.

 

So auch der VA in seiner Sitzung am 25.11.14 mit dem Auftrag an die Verwaltung, die Ehrungsrichtlinien der Stadt entsprechend den Vorschlägen des Sportausschusses zu überarbeiten, siehe hierzu auch die BV/0290/14 und BV/0290/-1.

 

Der Sportausschuss hat in seiner letzten Sitzung auch zugestimmt, die überarbeiten Richtlinien unmittelbar in den VA zu geben; eine nochmalige Sitzung des Sportausschusses zum gleichen Thema ist somit entbehrlich.

 

Danach sollen künftig Mannschaften und Einzelpersonen eine Ehrung gemäß den nachstehenden Kriterien erfahren:

 

 

Neu

Bisher (in der Fassung von 2001)

Bemerkungen

1.

Teilnahme EM, WM, Olympia

Teilnahme EM, WM, Olympia

 

2.

Bis Platz 3 DM, auch Jugend-, Jahrgangs-, Junioren, Senioren-, Ü- Jahrgangs DM, mit Qualifikations- oder offenen Wettkämpfen bzw. Ausschreibungen – nicht bspw. Hochschul- oder Polizeimeisterschaften

Das Erreichen des Endkampfes / Endlaufes bei einer DM, soweit diesen eine Qualifikation vorausging. Ist dies nicht der Fall, so sind die zu ehren, die sich bei einer DM unter den ersten zehn Teilnehmerinnen/Teilnehmern platziert haben

 

3.

Gewinn einer Norddeutschen Meisterschaft

Platz 1 - 3 einer länderübergreifenden Norddeutschen Meisterschaft

 

4.

Darüber hinaus sollen im Einzelfall besondere Landesrekorde, Titelverteidigungen  oder auch Haltungen im Sportgeschehen, die durch Achtung und Respekt vor dem sportlichen Gegner gekennzeichnet sind (Fairplay), eine Ehrung erfahren.

 

Hierbei ist insbesondere an Jugendliche zu denken.

5.

entfällt

den Gewinn einer Landesmeisterschaft

 

6

entfällt

die Mitgliedschaft in der Nationalmannschaft

überflüssig, da für diesen Personenkreis in der Regel Nr. 1 anzuwenden ist

7.

entfällt

den Landes- und Bundessieg bei den Schulsportwettbewerben

ohne Bedeutung, eine Ehrung in den letzten 11 Jahren.

 

 

Eine Auswertung -Stand Anfang Dezember 2014 und ohne Anspruch auf Vollzähligkeit- örtlicher (Sport)Medienberichte für den Kreis möglicher zu Ehrender im Rahmen einer Sportlerehrung bspw. für das Jahr 2015 hätte dann zum Ergebnis:

 

Ehrung für

Sportarten

Anzahl

Bemerkungen

WM, EM, Olympia

Wildwasserkanu, Beachvolleyball,

Hockey, Rudern, Triathlon, Tischtennis

8

Beachvolleyball und Tischtennis Behindertensport

Bis Platz 3 DM

Skaten, Indiaca, Fitness- Vierkampf, Schwimmen, Kegeln, Bogensport, Motorbootslalom, Leichtathletik (4x 400m Staffel und Dreisprung), Boxen

26

Motorbootslalom (8) Indiaca Mixed (5), Kegeln Behindertensport Bohlenbahn (5), Scherenbahn (1)

NDM

Skaten, Wildwasserkanu

6

 

Im Rahmen der Sportlerehrung werden höchstens 2 Personen geehrt, die sich Verdienste um den Sport und seine Förderung erworben haben

 

verschiedene

2

werden durch Empfehlung des Sportausschusses vorgeschlagen

 

Verbleiben dann zu Ehrende nur noch

 

42

nebst dem einen oder anderen Trainer bzw. Trainerin

 

Dies macht deutlich, dass eine Verschärfung der Ehrungskriterien, größtenteils bedingt durch den Wegfall des Ehrungskriteriums „LM“, den Kreis der Ehrenden massiv verkleinert und somit den Vorgaben der Politik entsprochen werden kann.

 

Noch härtere Ehrungskriterien als die genannten würden den Kreis der zu Ehrenden weiter ausdünnen, hingegen weichere, wie bisher, z. B. die Erfüllung des Kriteriums des Gewinns einer LM die Anzahl annähernd auf den Stand der Vorjahre – Ehrung von bis zu 220 Personen - bringen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

    Nein.

 

X        Ja

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Im Haushalt sind für die Sportlerehrung 2015  - bis zu -  € 6.000 eingebracht worden.

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

in Höhe von ___ Euro.

 

 

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Anlagen

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