Beschlussvorlage - BV/0008/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt des Landkreises Hameln-Pyrmont und des Landkreises Peine zur gemeinsamen kommunalen Anstalt "Hannoversche Informationstechnologien AöR" (HannIT)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 80.1 Wirtschaftsförderung, Immobilien und Stadtmarketing
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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29.01.2015
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Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt dem Beitritt des Landkreises Hameln-Pyrmont und des Landkreises Peine zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 4. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR", (HannIT) zu. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt den Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger und über die Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (HannIT) abzuschließen.
Sachverhalt:
Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit, die zum Ziel hatte eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt, war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.
Die Stadt Celle hat gemäß Beschluss des Rates vom 21.12.2012 ihren Beitritt zur HannIT erklärt.
Als weitere Gebietskörperschaften haben der Landkreis Hameln-Pyrmont und der Landkreis Peine Interesse an einer Beteiligung geäußert. Der Kreistag des Landkreis Hameln-Pyrmont hat am 15.07.2014 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Im Kreistag des Landkreis Peine wurde der Beschluss am 17.12.2014 gefasst.
In diesem Zusammenhang wurde die Anstaltssatzung entsprechend geändert. So wurde das Stammkapital (§ 1 (5) durch den Betritt der neuen Träger entsprechend angepasst.
Die Satzung in bereits abgeänderter Form, finden Sie in Anlage 2.
Des Weiteren wurde im Öffentlich-rechtlichen Vertrag in der Präambel ein Hinweis auf alle vorherigen Öffentlich-rechtlichen Verträge zur HannIT aufgenommen, da alle bisher geschlossenen Vereinbarungen nebeneinander existieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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294,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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338,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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159,9 kB
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