Beschlussvorlage - BV/0026/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Veräußerung des Geschäftsanteils an der E.ON Energie Deutschland Holding GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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29.01.2015
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Veräußerung des Geschäftsanteils der Stadt Celle an der E.ON Energie Deutschland Holding GmbH an die E.ON Beteiligungen GmbH.
Der Verwaltungsausschuss weist die Vertreter der Stadt Celle in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Celle GmbH an, die Veräußerung des Geschäftsanteils der Stadtwerke Celle GmbH an der E.ON Energie Deutschland Holding GmbH an die E.ON Beteiligungen GmbH zu beschließen.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.03.2013 der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON Avacon AG auf eine zusammengeführte, deutschlandweit tätige Vertriebsgesellschaft zugestimmt. Zur Vermeidung wesentlicher steuerliche Nachteile bei der Avacon AG haben die kommunalen Aktionäre je eine Mindestbeteiligung an E.ON Energie Deutschland Holding GmbH (EDH) erhalten (s. auch MV/0254/13).
Die EDH verfügt zurzeit über ein Stammkapital in Höhe von EUR 109.355.000, an ihr sind rund 140 weitere Gesellschafter (so auch Stadt Celle und Stadtwerke Celle GmbH) mit einem Geschäftsanteil beteiligt. Größte Gesellschafterin der EDH ist die E.ON Beteiligungen GmbH mit einem Anteil am Stammkapital von über 99 Prozent.
Alle Mindestbeteiligungen bestehen aus Geschäftsanteilen mit einem nominalen Anteil am Stammkapital in Höhe von EUR 1,- je kommunalem Aktionär. Zum Stichtag 01.01.2015 hat jede dieser Mindestbeteiligungen einen Verkehrswert von EUR 11,12. Die behördlichen Vorgaben waren daran geknüpft, dass diese durch die Spaltung hervorgegangenen (Mindest-)Beteiligungen zumindest ein Jahr nach dem Spaltungsstichtag fortbestehen. Spaltungsstichtag war der 30.06.2013.
Aufwand und wirtschaftlicher Nutzen einer solchen Beteiligung stehen in keinem sinnvollen Verhältnis. EDH möchte nunmehr alle Geschäftsanteile zum Verkehrswert erwerben. Ziel ist es dabei, den durch die hohe Zahl der Gesellschafter der EDH verursachten administrativen Aufwand in der Gesellschaft zu verringern.
Um den durch die Vielzahl der Beteiligten komplexen Erwerbsprozess effizient zu gestalten, wird die E.ON Beteiligungen GmbH, den Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag in Kürze abschließen. Hierbei wird ein Mitarbeiter des Kompetenzcenters Gesellschaftsrecht der E.ON SE alle kommunalen „Mini-Gesellschafter“ der EDH aus dem Kreis der Avacon-Aktionäre als sogenannter „vollmachtloser Vertreter“ vertreten. Dieses Vorgehen hat zur Folge, dass der Kaufvertrag erst dann wirksam wird, wenn er anschließend u.a. von Stadt Celle und Stadtwerke Celle GmbH genehmigt wird.
Erst nach den Beschlussfassungen kann das erforderliche Genehmigungsformular vom Oberbürgermeister bzw. vom Geschäftsführer der Stadtwerke Celle GmbH unterschrieben werden. Stadt Celle und Stadtwerke Celle GmbH erhalten im Nachgang durch den beurkundenden Notar je eine beglaubigte Kopie des Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrages.
Die für den Abschluss des notariell zu beurkundenden Vertrages entstehenden Gebühren werden von der E.ON Beteiligungen GmbH getragen.
Der Rat ist gemäß § 58 (1) 12. NKomVG für die die Beteiligung an Gesellschaften und anderen Vereinigungen in einer Rechtsform des privaten Rechts sowie die Änderung der Beteiligungsverhältnisse zuständig.
Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Celle GmbH ist gemäß § 17 i) des Gesellschaftsvertrages u.a. für Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen zuständig.
