Beschlussvorlage - BV/0005/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantwortung des Antrags Nr. 38/2014 "Überprüfung Celler Liste"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 3 Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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19.02.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
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Vorberatung
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12.03.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Die durch den Rat der Stadt Celle 2008 beschlossene „Celler Liste“ der erheblichen innenstadt-relevanten Sortimente wurde im Zuge des Zentren- und Einzelhandelsentwicklungskonzeptes 2010 überprüft und weiterentwickelt. Neben dem Konzept beschloss der Rat 2010 auch die Celler Sortimentsliste der zentrenrelevanten Sortimente. Diese Liste ist die wesentliche Grundlage für eine rechtssichere Steuerung von Einzelhandelsbetrieben in Celle. Im Einzelhandelskonzept ermittelte Bebauungspläne werden mit dem Ziel geändert, die Verkaufsflächen für zentrenrelevante Sortimente in ausgewählten Bereichen (wie z. B. Gewerbegebiete) zu reduzieren. Für das Jahr 2015 ist die Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes vorgesehen. Dann wird auch die Celler Sortimentsliste überprüft und eventuell an geänderte Rahmenbedingungen angepasst.
Als Basis für die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben dienen zurzeit die im Einzelhandelskonzept 2010 ermittelten Zentralen Versorgungsbereiche. Die Innenstadt wird durch die Stadtteilzentren „Lauensteinplatz“ und „Neuenhäusen“ ergänzt. Vor allem das Stadtteilzentrum „Neuenhäusen“ entlang der Hannoverschen Straße bietet Betrieben Platz, die auf größeren Flächen zentrenrelevante Sortimente (z.B. Spielzeug, Schuhe, etc.) anbieten. Eine begrenzte Ergänzung der Altstadt für großflächige Einzelhandelsbetriebe kann das Angebot für die Kunden verbessern. Sie verringert aber gleichzeitig den Druck auf die Eigentümer in der Altstadt, Immobilienangebote zu schaffen, die am Markt nachgefragt werden. Dieser „zweite Ring“ muss fußläufig auf kurzem Weg aus der Altstadt erreichbar sein und sollte vorrangig für Sortimente vorgehalten werden, die ihren Flächenbedarf in den vorhandenen Immobilien der Altstadt nicht decken können.
Da das Nachfragepotenzial und die damit verbundene Kaufkraft im Einzugsgebiet des Oberzentrums Celle weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt liegen wird, stellt sich die Frage nach dem Bedarf für weitere bzw. geeignetere Einzelhandelsflächen. Eine Erweiterung des Zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt muss ggf. durch eine Reduzierung der Verkaufsflächen in der Altstadt oder den Stadtteilzentren kompensiert werden. Durch die Konkurrenz mit dem deutlich stärkeren Oberzentrum Hannover und seinen benachbarten Mittelzentren wird Celle Probleme haben, weitere Käuferpotenziale zu aktivieren und damit eine Vergrößerung der zentralen Versorgungsbereiche zu begründen.
Eine Ermittlung des Bestandes an Verkaufsflächen und der Auswirkungen durch einen zweiten Ring kann nur unter Berücksichtigung der Gesamtentwicklung des Einzelhandels erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt daher, die verschiedenen Aspekte mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes zu prüfen und bewerten zu lassen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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407,5 kB
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