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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0033/15

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Westercelle

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 Wce der Stadt Celle „Auf der Grafft“ wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Westercelle

Entfernung zum Stadtzentrum:4.850 m (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:rd. 33,5 ha

geplante Nutzungen:Gewerbegebiet

 

Es besteht ein Bedarf an größeren zusammenhängenden Gewerbeflächen im südwestlichen Stadtgebiet von Celle. Da die Baumschule Rathe den Pachtvertrag mit der Stadt Celle nicht mehr verlängern möchte, stehen im Ortsteil Westercelle ab Mitte 2015 kurzfristig größere zusammenhängende Flächen zur Entwicklung von Gewerbeflächen zur Verfügung. Das Plangebiet liegt zwischen dem alten und neuen Verlauf der Bundesstraße 3 sowie dem Fuhsekanal; gegenüber dem Möbelhaus Wallach. Die Lagegunst direkt an der B 3, die vorhandene Erschließung sowie die bereits bestehenden und unmittelbar angrenzenden Gewerbeflächen ergeben eine grundsätzliche Eignung der Fläche im Eigentum der Stadt Celle. Hinzu kommt, dass die Fläche derzeit landwirtschaftlich genutzt wird und erfahrungsgemäß keine besonders schutzwürdigen Biotopeigenschaften zu erwarten sind.

 

 

Das Gelände ist derzeit als Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB einzustufen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Celle ist das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche und Waldfläche dargestellt. Im Rahmen der 93. Änderung des Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren erfolgt, soll diese Darstellung u. a. durch gewerbliche Baufläche ersetzt werden. Für die Entwicklung gewerblicher Bauflächen müssen verschiedene private und öffentliche Belange gegen- und untereinander abgewogen werden, so dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes unverzichtbar ist.

 

Die neuen Gewerbeflächen sollen vorwiegend im nördlichen Bereich des Plangebietes entwickelt werden. Die Erschließung erfolgt mit direkter Zufahrt von der K84 (Celle - Adelheidsdorf) und über interne Erschließungsstraßen. Die Wohnsiedlung „Am Fuhsekanal“, die derzeit innerhalb des Geltungsbereiches einer Außenbereichssatzung liegt, soll mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes integriert werden. Zwischen den Gewerbeflächen im Norden und der Wohnbebauung im Süden soll ein Grüngürtel die beiden unterschiedlichen Nutzungseinheiten voneinander abschirmen. Innerhalb dieser Flächen können Maßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft kompensiert werden. Die Waldflächen im Plangebiet sollen weitestgehend erhalten bleiben und auch als solche festgesetzt werden. Quer durch das Plangebiet von Südwest nach Nordost verläuft ein archäologisch bedeutsamer Torfschiffgraben, dieser ist in der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

Die Anhörung des Ortsrates Westercelle erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Es entstehen Kosten für den Ausbau der internen Erschließungsstraße, der Infrastruktureinrichtung und Kompensationsmaßnahmen. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen aus Grundstücksverkäufen gegenüber.

 

 

Auswirkung für Integration:   Nein

 

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Anlagen

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